Erstellt am 23.06.2021 um 14:13 Uhr von celestro
Ich würde sagen, der AG kann durchaus verschiedene Schemata zur Anwendung bringen. ABER ... das müsste mMn sachlich gut begründet sein. Und es fällt mir doch sehr schwer zu glauben, dass der AG hier eine vernünftige Erklärung für die unterschiedlichen Schemata zu geben (die dann auch ein Gericht überzeugt).
"Will der Arbeitgeber die Sozialauswahl anhand eines Punkteschemas durchführen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Betriebsrats. Stellt er das Punkteschema im Alleingang auf, kann ihn der Betriebsrat gerichtlich verpflichten, die geplanten Kündigungen zu unterlassen. Dabei gilt es zu beachten, dass ein Punkteschema nicht nur dann eine mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie darstellt, wenn es generell für alle künftig auszusprechenden Kündigungen gelten soll, sondern auch dann, wenn es nur bei einer konkreten Sozialauswahl maßgeblich sein soll.
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/betriebsrat-muss-punkteschema-fuer-sozialauswahl-zustimmen/"
Erstellt am 23.06.2021 um 17:57 Uhr von Kratzbürste
Ihr habt aber nicht darauf erkannt, dass eine Betriebsänderung stattfindet und ihr eigentlich einen Interessensausgleich und Sozialplan braucht?
Erstellt am 24.06.2021 um 11:57 Uhr von UdoWoe
Ich würde mich als BR nicht auf die Diskussion einlassen, dass man bei MA1 die Sozialauswahl nach dem Punktesystem "A" macht und bei MA2 die Auswahl nach Punktesystem "B". Wo soll dies hinführen? Irgendwann blickt kein Mensch mehr durch.
Zumal der BR auch dem MA erklären muss warum er in das eine oder andere Auswahlsystem genommen wurde.
Ich gehe auch mal davon aus, dass man über dieses zwei Punktesystem Low-Performer los werden möchte. Bekommt man diese beim System "A" nicht weg, dann versucht man es unter "B".
Eigentlich macht man aber bei jeder neuen Betriebsbedingten Kündigungswelle eine neue Sozialauswahl. Zumindest ist dies bei uns so der Fall gewesen. Die Auswahlkriterien waren nur gering anders, aber je nach Dringlichkeit für den AG konnten wir höhere Abfindungen rausschlagen. Lasst euch doch einfach Anwaltlich beraten.