betriebsratswahl.deSeminare

Amtsniederlegung des stellver BRV während Bevorlagung

A
ANKU
Dez 2024 bearbeitet

Hallo wir sind ein zweier Gremium. (Grund nur zwei Kandidaten) Wir haben eine laufende Bevorlagung und der Stellvertretende BV möchte Amt niederlegen. Welche Folge hat das für die BRV und die laufende Bevorlagung?

470011

Community-Antworten (11)

M
Meph1977

02.12.2024 um 18:00 Uhr

Dann ist bei euch schonmal was grundsätzlich falsch. Wenn ihr bei der Wahl nur 2 Kandidaten habt dann habt ihr ein einer Gremium und was ist eine Bevorlagung?

D
Damei81

02.12.2024 um 18:04 Uhr

ein 2er geht nicht! §11 BetrVG besagt wenn man nicht genug Wahlbewerber hat, dann ist der nächstkleiner BR zu wählen und das wären dann 1er!

Was ist Bevorlagung?

M
Muschelschubser

03.12.2024 um 09:25 Uhr

Da hat man sich m.E. nicht hinreichend um §16 WO gekümmert. Ob der Fauxpas schon grob genug für eine Nichtigkeit der Wahl ist, weiß ich nicht. Das müsste ein Jurist beurteilen. Wenn das aber der Fall wäre, dann gäbe es keine Fristen, der BR wäre faktisch nicht vorhanden.

Ich würde da mal juristischen Rat einholen. Wenn hier lediglich eine Anfechtbarkeit vorliegt, könnt Ihr so weitermachen. Wird die Nichtigkeit festgestellt, wären umgehend Neuwahlen einzuleiten.

Nun zu Eurer Situation: §26 BetrVG verlangt die Wahl des Vorsitzenden UND des Stellvertreters. Gibt es keine Möglichkeit der Nachbesetzung, könnte der BR nach §23 Abs. 1 BetrVG aufgelöst werden.

Vielleicht wäre es tatsächlich am saubersten, wenn der BR nach §13 Abs. 3 zurücktritt und eine Neuwahl durchgeführt wird, die dann wirklich sauber vollzogen wird (mit motiviertem Wahlvorstand, Seminarbesuchen und der nötigen Zeit).

D
Damei1981

03.12.2024 um 10:18 Uhr

Nichtigkeit müsste vor Gericht festgestellt werden und macht alle Handlungen und Beschlüsse rückwirkend unwirksam. Hürden sind aber sehr hoch!

Wie ist die Frist? ist das die selbe wie für die Anfechtung?

M
Muschelschubser

03.12.2024 um 12:13 Uhr

Bei Nichtigkeit gibt es keine Fristen, und auch keine Mehrheiten. Jeder kann im Prinzip den Antritt nehmen, dies bei Gericht feststellen zu lassnen.

D
Damei1981

03.12.2024 um 12:17 Uhr

bis zum Ende der Amtszeit oder sogar noch darüber hinaus?

also die Beschlüsse vor 10 Jahren noch für ungültig erklären lassen!

Die Frage nach was Bevorlagung ist, wurde noch nicht beantwortet!

M
Muschelschubser

03.12.2024 um 13:40 Uhr

Durch die rückwirkende Nichtigkeit sämtlicher Beschlüsse würde es Sinn machen, dass auch nach einer Neuwahl die Nichtigkeit festgestellt werden kann.

Im BAG-Urteil ABR 25/03 vom November 2013 wird gesagt, dass die Nichtigkeit JEDERZEIT festgestellt werden kann. Das Wort finde ich passend dazu ebenfalls ziemlich eindeutig.

Allerdings wird auch deutlich klargestellt, dass eine BR-Wahl nur bei eindeutigen und groben Verstößen gegen die WO als nichtig erklärt werden kann. Diese Beurteilung vermag ich hier nicht vorzunehmen.

Eine Neuwahl wird also die Vergangenheit nicht heilen können, allerdings die Rechtssicherheit der zukünftigen Beschlüsse deutlich eher herbeiführen als erst ab der nächsten turnusmäßigen Wahl.

M
Meph1977

03.12.2024 um 18:18 Uhr

Die Frage ist auch ob dieser BR wirksam einen Wahlvorstand aufstellen kann.

N
netteannette

04.12.2024 um 13:51 Uhr

Und was eine Bevorlagung sein soll, wissen wir immer noch nicht :-(

K
Kehler

05.12.2024 um 09:08 Uhr

Das sind mir die liebsten Fragesteller, einfach keine Antwort geben.

J
jutti1965

05.12.2024 um 09:30 Uhr

@Kehler sowas hasse ich auch wie die Pest !!

Ihre Antwort