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Kandidaten auf Vorschlagsliste ohne Zustimmung

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Chris-Erfurt
Sep 2024 bearbeitet

Ich bin im Wahlvorstand und wir haben bereits Listen auf denen Kandidaten ohne ihre Zustimmung eingetragen wurden. Diese müssen wir ja für ungültig erklären und Nachbesserung fordern. Jetzt meine Fragen dazu: Es muss eine neue Liste mit Unterstützern kommen, da wir nicht streichen dürfen.... Wenn jetzt aber jemand stänkern möchte kann er wieder Personen auf die Liste schreiben die nicht zustimmen werden? Unterstützerunterschriften an den Listen werden ja gegeben für die auf der Liste stehenden Personen, die Listen können aber quasi auch ergänzt werden, obwohl bereits Unterstützer unterschrieben haben. Diese Unterstützer haben dann aber keine Kenntnis von den neuen Kandidaten. Alles etwas schwierig meines Erachtens und wurde auch von den Kandidaten mit recht kritisiert.

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Community-Antworten (14)

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Catweazle

06.09.2024 um 22:09 Uhr

Wenn eine Stützunterschrift geleistet wurde dürfen keine weiteren Kandidaten ergänzt werden. Es ist nicht schwierig diese Liste für ungültig zu erklären.

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celestro

06.09.2024 um 22:20 Uhr

"wir haben bereits Listen auf denen Kandidaten ohne ihre Zustimmung eingetragen wurden."

Was heißt "wir haben"? Wurden diese Listen schon eingereicht?

"die Listen können aber quasi auch ergänzt werden, obwohl bereits Unterstützer unterschrieben haben. Diese Unterstützer haben dann aber keine Kenntnis von den neuen Kandidaten."

und daher ist so etwas nicht zulässig

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Chris-Erfurt

06.09.2024 um 23:49 Uhr

Ja super. Aber wie trennen wir die Listen von den Unterstützerlisten? Sie liegen ja offen aus und die Unterstützerliste muss doch verpflichtend angehangen werden?

Da die Listen offen zugänglich sind haben wir natürlich auch bereits Kenntnis von den möglichen Fehlern.

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celestro

07.09.2024 um 02:56 Uhr

Wenn bislang nur Kandidatenlisten ausliegen und die Unterstützerunterschriften spääter gesammelt werden, könnte die Liste sogar völlig in Ordnung sein.

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Chris-Erfurt

07.09.2024 um 04:14 Uhr

Wo steht denn genau beschrieben wie dies ablaufen muss? Dazu finde ich in § der wahlordnung nichts konkretes. Vor allem wer soll den Prozess der Erstellung der Listen beobachten? Und die Listen werden mit fehlender Zustimmung ja trotzdem formal ungültig und müssen laut §8 als heilbar behandelt werden und somit korrigiert, jedoch ohne Streichung, da eine Streichung ab erster unterstützer Unterschrift die Liste als unheilbar ungültig einstuft. Richtig? Meine Güte wie soll man diesen Prozess den jemals wasserdicht durchführen?

Besteht die Möglichkeit, dass die Belegschaft die ungültigen Listen erst garnicht einreichen? Auch wenn bereits ganz viele Unterstützer unterschrieben haben? Ist das rechtlich problematisch wenn einfach eine neue korrekte Liste angefertigt wird und diese dann Schlussendlich eingereicht? Wir sind ein unternehmen mit Menschen mit Behinderung und nicht jeder versteht diesen komplexen wahlprozess zumal wir bisher immer nur Personenwahlen durchgeführt hatten.

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Catweazle

07.09.2024 um 10:51 Uhr

Der Wahlvorstand muss die Erstellung der Listen nicht kontrollieren. In der Regel erfährt er erst von deren Existenz nach der Abgabe. Wenn sie nicht korrekt erstellt wurden ist das halt so. Erst wenn er von der Fehlerhaftigkeit Kenntnis erlangt kann er diesbezüglich etwas unternehmen.

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celestro

08.09.2024 um 16:44 Uhr

"Besteht die Möglichkeit, dass die Belegschaft die ungültigen Listen erst garnicht einreichen?"

Diese Möglichkeit besteht, ja.

"Auch wenn bereits ganz viele Unterstützer unterschrieben haben?

Wenn etwas nicht eingereicht wird, ist es natürlich völlig egal, wieviele Unterstützer sich eingetragen haben.

"Ist das rechtlich problematisch wenn einfach eine neue korrekte Liste angefertigt wird und diese dann Schlussendlich eingereicht?"

Nein, im Gegenteil! Das wäre ja gerade RICHTIG!

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Andi67

09.09.2024 um 08:53 Uhr

" Ja super. Aber wie trennen wir die Listen von den Unterstützerlisten? Sie liegen ja offen aus und die Unterstützerliste muss doch verpflichtend angehangen werden?

Da die Listen offen zugänglich sind haben wir natürlich auch bereits Kenntnis von den möglichen Fehlern."

Verstehe euer ganzes Prozedere nicht ganz, normalerweise geht einer los und stellt erstmal mit paar Leuten oder auch alleine eine Liste zusammen mit Personen die sich wählen lassen wollen. Dann geht man los und holt sich aus dem Betrieb die sogenannten "Unterstützerunterschriften" also die Bestätigung das X Personen sich bereit erklären diese Liste zu unterstützen damit sie zur Wahl zugelassen wird. Am besten dann beide Listen fest miteinander verbinden und diese dann dem Wahlvorstand überreichen, der überprüft dann die Liste, fertig. Muster für Listen gibt es im INET genug, z.B. hier :

https://www.brwahl.de/kostenlose-wahlhilfen/downloads/formulare

"Ich bin im Wahlvorstand und wir haben bereits Listen auf denen Kandidaten ohne ihre Zustimmung eingetragen wurden."

Wie vorher schon gesagt, die sind ungültig.

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Chris-Erfurt

09.09.2024 um 10:14 Uhr

Das Problem liegt in den Strukturen der Firma, wir sind über die gesamte Stadt verteilt. Extrem viele Bereiche mit völlig unterschiedlichen Arbeitsfeldern. Viele Mitarbeiter im Außendienst usw. Also los gehen und sich zusammenfinden ist eher schlecht, um einen möglichst gut aufgestellten Betriebsrat zu erhalten, wo die Interessen aller Bereiche abgedeckt werden haben wir vorgeschlagen die Listen an einem zentralen Ort auszulegen und ausfüllen zu lassen. Und wie gesagt das System Listenwahl ist für uns völlig neu und relativ komplex in einer Firma mit so verzweigten Strukturen.

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Andi67

09.09.2024 um 13:50 Uhr

Verstehe eure Problematik ändert aber nichts daran das ihr euch schon an die geregelten Vorgänge halten solltet in Bezug auf die Anfechtbarkeit der Wahlen.....

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Chris-Erfurt

09.09.2024 um 13:56 Uhr

Dann frage ich jetzt noch mal ganz klar.... Nach Ablauf der drei Tagefrist zur Bereinigung einer Liste.... Darf der Wahlvorstand Personen die nicht unterschrieben haben (Zustimmung) von der Liste streichen? Denn genau das hat ein höheres Gewerkschaftsmitglied per Auskunft am Wochenende an uns weiter gegeben. Da in der wahlordnung nichts zu dem Thema wie eine Liste bereinigt werden kann steht bin ich langsam am Ende des Latein. Ich verstehe nicht wieso sowetwas nicht wasserdicht und bis ins letzte Detail festgeschrieben steht.

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Andi67

09.09.2024 um 15:05 Uhr

Nehme an du redest von den Unterstützern, ja die kannst du streichen ohne Unterschrift kein Einverständnis zur Bewerberliste, müsst ihr dann schauen ob denn die benötigte Mindestanzahl an Unterstützern unterschritten wird und den Listenführer nach Heilung binnen 3 Tagen auffordern genauso wie bei Unterstützern die sich auf anderen Listen ebenfalls eingetragen haben, die müssen sich dann halt entscheiden welche Liste die unterstützen wollen. Bei den Bewerbern gilt das nicht, bei Streichung müssen alle Bewerber mit einverstanden sein und die Unterstützerunterschriften anschließend wieder neu gesammelt werden.....

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Chris-Erfurt

09.09.2024 um 15:51 Uhr

Nein es geht tatsächlich nicht um die Unterstützer sondern die Liste für die zur Wahl aufgestellten. Unsere Belegschaft hat hierbei das Wort "Vorschlagliste" wörtlich genommen und Vorschläge gemacht ohne Zustimmung der entsprechenden Mitarbeiter. Ich hoffe solche Listen erwarten uns am Stichtag nicht zu häufig.

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Andi67

09.09.2024 um 15:58 Uhr

Ja, die müsst ihr dann leider für ungültig erklären.....

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