Erstellt am 02.09.2024 um 10:41 Uhr von Olav HB
Ich darf mich in meiner eigene Angelegenheit selbstverständlich mit jedem mit dem ich das wünsche austauschen. Sobald das jedoch Angelegenheiten Dritter betrifft, ungeachtet ob ich von Kenntnis als Vertrauensperson oder in andere Funktion erhalten habe, ist das zu unterlassen.
Allerdings kann es erforderlich sein, dass man sich bei einem Sachkundigen Rat einholt. Dies sollte dann mit dem Betroffenen abgesprochen sein.
Ein Beispiel:
Letzter Woche wurde ich in einer Angelegenheit angesprochen, die nicht bzw. nur eingeschränkt meine Expertise betraf. Hier habe ich mit dem Betroffenen besprochen, dass ich mich mit der Berufsgenossenschaft und eine Rechtsberatung in Verbindung setze um eben zu klären, was die nächste Schritte sein könnten. Das war für die Person ganz hilfreich, denn so brauchte sie zunächst nicht in Erscheiung zu treten. Ohne ihre Zustimmung hätte ich jedoch nicht bzw. nicht im vollen Umfang nachfragen können
Erstellt am 02.09.2024 um 10:58 Uhr von Kehler
Meines Wissen nach ist die SBV kein Gremium mit dem Stellvertreter zusammen, sondern ein Einzelkämpfer. Der Stellvertreter ist nur im Amt wenn die SBV verhindert ist. Somit gibt es mM.n. keinen Austausch zwischen den beiden.