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BR-Mitglied wird zum Gespräch mit Kollegen in anderen Standort geladen

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Derm1ke
Aug 2024 bearbeitet

Hallo Leute,

wir haben in der Nähe mehrere Filialen, unser BR ist aber im Hauptbetrieb. Die Kollegen aus einer Filiale haben um ein Gespräch gebeten da vieles dort nicht rund läuft. Jetzt ist ein BR Kollege in die Filiale gefahren um sich die Kollegen anzuhören, unserer Geschäftsleitung hat das natürlich nicht gepasst und unseren BR Kollegen gedroht.

Wir haben auch keinen Beschluss gefasst, wie können wir gegen die Drohung unserer Geschäftsführung vorgehen?

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Community-Antworten (15)

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seehas

06.08.2024 um 18:15 Uhr

Wenn ein BR Mitglied in seiner Arbeitszeit das Gespräch mit Beschäftigten sucht, die er als BR vertreten soll, dann geht das auch ohne BR Beschluss. Das BRM meldet sich beim Vorgesetzten ab für BR Arbeit. Um keine Irritationen zu erzeugen kann er auch noch angeben, das er sich für die BR Arbeit an einen anderen Standort begibt. Sowohl die Fahrt dorthin als auch die Fahrt zurück als auch die Zeit dort sind dabei als Arbeitszeit zu werten. Wen die GL meint dem BRMN wegen der korrekten Ausübung seines Mandats drohen zu müssen, dann kann das leicht mal als Behinderung der BR - Arbeit betrachtet werden. So etwas ist justitiabel. Die Grundlagen dafür sind in § 119 BetrVG nachzulesen.

C
celestro

06.08.2024 um 18:24 Uhr

"die er als BR vertreten soll"

Hier muss man mMn aber sehr schwer aufpassen. WENN der BR für diese Filialen auch zuständig ist ... siehe seehas.

Wenn NICHT, dann kann das BRM nicht einfach während der AZ hinfahren und beraten.

Von daher ... keine Ahnung, was genau "unser BR ist aber im Hauptbetrieb" bedeutet.

D
Derm1ke

06.08.2024 um 18:41 Uhr

Ja unser BR vertritt auch die Mitarbeiter in den anderen Filarien, unser BR ist aber nur an dem Hauptstandort ansässig, wurde aber auch aus der Filiale gewählt.

S
seehas

06.08.2024 um 18:46 Uhr

Dann gilt das was ich oben gesagt habe

K
Kampfschwein

07.08.2024 um 03:01 Uhr

Hat sich das BRM denn beim Vorgesetzten für BR'tätigkeit abgemeldet, oder ist es nach §38 BetrVG freigestellt.

C
Challenger

07.08.2024 um 03:04 Uhr

Zitat : Die Kollegen aus einer Filiale haben um ein Gespräch gebeten da vieles dort nicht rund läuft.

Was läuft denn in der Filiale nicht alles rund und mit was hat die GL dem BR Kollegen denn gedroht ?

S
seehas

07.08.2024 um 10:25 Uhr

Vielleicht wäre es gut, wenn der BR in den Filialen in denen kein BRM präsent ist regelmäßig Sprechzeiten anbietet? Das hält den Informationsfluss aufrecht und die GL gewöhnt sich daran, dass die BRM für alle Filialen zuständig sind.

D
Derm1ke

07.08.2024 um 11:16 Uhr

Hallo, danke für die zahlreichen Antworten.

Unser BRM hat sich beim Vorgesetzten 2 Wochen früher abgemeldet und sich für diesen Termin eingetragen. Also regelgerecht abgemeldet, damit es planbar ist.

In der Filiale herrscht akuter Personalmangel und Überstunden häufen sich, Krankmeldung dadurch auch, weil die Kollegen am Limit sind.

Auch wird immer nur kurzfristig aus unserem Hauptstandort Personal abgezogen, was aber keine Lösung ist, da dann dort der Mangel herrscht und Mitarbeiter dann auch Überstunden machen müssen oder sogar im Urlaub angefragt werden.

Die Drohung der GL war, das unser BRM nicht hätte hinfahren dürfen, ihm eventuell eine Abmahnung droht und die Stunden nicht bezahlt werden. Regelrecht unter Druck gesetzt.

Das wird leider zu Regel bei uns und man versucht den BR allgemein zu schwächen.

S
seehas

07.08.2024 um 11:58 Uhr

Ein BRM wegen der Ausübung seiner Tätigkeit abzumahnen ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Ihr wärt gut beraten euch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen und ein Verfahren nach § 119 BetrVG durchzuziehen. So eine Verurteilung kühlt so manches Mütchen.

S
seehas

07.08.2024 um 11:58 Uhr

Ein BRM wegen der Ausübung seiner Tätigkeit abzumahnen ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Ihr wärt gut beraten euch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen und ein Verfahren nach § 119 BetrVG durchzuziehen. So eine Verurteilung kühlt so manches Mütchen.

K
Kampfschwein

07.08.2024 um 12:54 Uhr

Zitat Derm1ke : Die Drohung der GL war, das unser BRM nicht hätte hinfahren dürfen, ihm eventuell eine Abmahnung droht und die Stunden nicht bezahlt werden. Regelrecht unter Druck gesetzt. Das wird leider zu Regel bei uns und man versucht den BR allgemein zu schwächen.


Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 26. November 2013 – 7 TaBV 74/13: “Der Begriff der Störung bzw. Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 1 BetrVG ist sehr weitgehend: Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit, wobei ein Verschulden oder eine Absicht zur Behinderung nicht erforderlich ist. Hieraus folgt, dass Anweisungen der Arbeitgeberin, die sich nicht im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Normen halten, in der Regel als Störung der Betriebsratsarbeit zu qualifizieren sind.

BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 -

Das vom Betriebsrat beanstandete Verhalten des Arbeitgebers stellt eine Behinderung seiner Amtstätigkeit dar. Der Begriff derBehinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er umfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 19. Juli 1995- 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 302 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe). Ein Verschulden oder eine Behinde­rungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich (vgl. Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 10; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 78 Rz 10; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 78 Rz 8; GK-Kreutz, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 25). Eine Behinderung kann auch bereits in Äu­ßerungen des Arbeitgebers zur Betriebsratsarbeit und deren Folgen liegen.

G
ganther

07.08.2024 um 18:37 Uhr

die Frage ist doch, ob der BR dort zuständig ist. Hauptbetrieb, Filiale etc wird in jedem Unternehmen anders verwendet. Daher muss man mal prüfen, ob die Filiale zum betriebsverfassungsrechtlichen Betrieb gehört. Wenn nicht, dann wird es schwierig für den Kollegen. Dann kann man sich ggf auf das Abmelden bei der FK berufen, aber auch da kommt es dann drauf an.

C
celestro

07.08.2024 um 18:43 Uhr

"die Frage ist doch, ob der BR dort zuständig ist."

Aussage des TE dazu:

"Ja unser BR vertritt auch die Mitarbeiter in den anderen Filarien,"

C
Challenger

07.08.2024 um 22:13 Uhr

Zitat : In der Filiale herrscht akuter Personalmangel und Überstunden häufen sich, .........

Auch wird immer nur kurzfristig aus unserem Hauptstandort Personal abgezogen, was aber keine Lösung ist, da dann dort der Mangel herrscht und Mitarbeiter dann auch Überstunden machen müssen .........................


Beantragt der AG für Überstunden denn die Zustimmung des BR ? Der BR hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, gemäß §87 Abs.1, Nr.3 BetrVG bei vorübergehender Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der AG die Überstunden anordnet, duldet, oder freiwillig geleistete Überstunden entgegennimmt

G
ganther

08.08.2024 um 00:58 Uhr

ich habe den Hinweis schon gelesen. Aber meine Lebensgefährtin arbeitet im Einzelhandel und da verändert der AG ständig die Filial- und Führungsstrukturen um BRs aus dem Filialen heraus zu halten. Da versuchen dann auch BRs mal Filialen zu vertreten, wo es keinen BR in der Filiale gibt. Gibt regelmäßig Stress. Verdi versucht auch dagegen zu kämpfen, aber der Betriebsbegriff des BetrVG ist eben speziell, bieten eine Spielwiese für AG und ArbG spielen auch noch mit. Daher mein Anmerkung. Es reicht nicht, dass man als BR die Meinung vertritt, dass man für die Kollegen zuständig ist. Haben sie auch mitgewählt? Wie ist die genaue Struktur....

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