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Geringfuegige Kraft

G
gerrym
Apr 2018 bearbeitet

Darf eine geringfuegige Kraft das Amt des Betriebsrates ausfuehren?

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Community-Antworten (3)

O
outofmemory

05.07.2017 um 18:48 Uhr

Ja, darf sie.

G
gerrym

05.07.2017 um 21:57 Uhr

Danke für Ihre Antwort.

G
gironimo

06.07.2017 um 00:22 Uhr

Die Person ist ja selbst nicht geringfügig - nur der Umfang der Beschäftigung ist es. Diese Personen sind Arbeitnehmer mit allen Rechten - auch der Wählbarkeit.

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