keine vollständige Anzahl an Betribsräten mewhr in der Sitzung
Hallo miteinander, wir sind ein Betriebsrat mit 9 Betriebsratsmitglieder, leider haben wir seit einiger Zeit keinen Nachrücker mehr, da hier ein paar zurückgetreten sind und ein paar die Firma verlassen haben. Nun haben wir aber das Problem, dass ein Mitglied Fahrer ist und uns mitgeteilt hat, dass er im normalfall nicht an den Betriebsratsitzungen teilnehmen möchte, da wir momentan (wird auch nicht besser werden) Personalnot im Fuhrpark haben und er seinen Vorgesetzten nicht im stich lassen möchte. Uns ist klar, dass wir ihn auffordern könnten zurück zu treten oder ihn aber abwählen könnten, da er nicht an den Sitzungen teil nimmt. Dadurch müssten wir aber Neuwahlen ausrufen, da wir nicht mehr die erforderliche Anzahl an Mitglieder besitzen und eigentlich sind wir mit der Zusammensetzung momentan zufrieden und würden es gerne so weiterlaufen lassen. Meint ihr wir können das so machen???
Community-Antworten (17)
08.07.2024 um 09:38 Uhr
Der BRM begeht grobe Pflichtverletzungen wenn er ständig wegen der Fehlplanungen des AG an BR-Aufgaben und Sitzungen fehlt. IHR als BRM müsst die Priorität grundsätzlich auf die BR-Tätigkeit setzen und dann auch durchziehen. Arbeit kann ggf. auch mal vorgehen, aber wie o.g. können das nur Ausnahmen sein. dadurch dass er sich zur Wahl gestellt hat, hat er sich für dieses Amt mit allen Konsequenzen entschlossen. Sollte er das nicht mehr Wahrnehmen wollen müsst !! Ihr neu wählen. Nice 2 have gibts hier nicht..
08.07.2024 um 09:45 Uhr
Es käme jetzt etwas auf die exakte Situation an. Wenn sich jetzt von 5 Fahrern 3 die Beine gebrochen haben würde ich das anders bewerten wie wenn seit Monaten permanent Personalmangel ist.
08.07.2024 um 09:45 Uhr
"Uns ist klar, dass wir ihn auffordern könnten zurück zu treten oder ihn aber abwählen könnten, da er nicht an den Sitzungen teil nimmt."
Ihr könnt in nicht abwählen und ihr könnt ihn auch nicht zu einem Rücktritt auffördern, das wär in meinen Augen eine Behinderung.
08.07.2024 um 09:48 Uhr
@Kehler, ich sehe das als grobe Pflichtverletzung wenn er als BRM nicht mehr zu den Sitzungen erscheint. Abwählen geht natürlich nicht, man müsste das vors Arbeitsgericht bringen.
08.07.2024 um 10:45 Uhr
@jutti1965
Ich glaube, dass eine Pflichtverletzung zumindest im Raum steht, ist auch für Kehler unstrittig. Aber der BR kann eben nicht unmittelbar sanktionieren, weder per Aufforderung (Behinderung) noch per Abwahl (rechtlich nicht vorgesehen).
Insofern hast Du Recht, bleibt nur der Weg, den Ausschluss über das Arbeitsgericht zu beantragen. Dieses beurteilt dann, ob eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, die einen Ausschluss begründet. Sicherlich wird es dann auch bewerten, ob wiederholtes unentschuldigtes Fehlen vorlag, oder unter welchen Umständen er seiner Arbeit eine höhere Priorität einräumt.
Oftmals ist nämlich auch eine Drohkulisse des AG im Spiel. Und bevor ich hier auf eine Pflichtverletzung abstelle, wäre ich dann doch eher bei der Prüfung einer Behinderung durch den AG.
Insofern kommt es hier auch auf den Einzelfall an, den wir hier nur schwer greifen können.
08.07.2024 um 10:53 Uhr
Ihr könnt auch mit 8 BRM tagen, wenn das sich verweigernde BRM weiter ordnungsgemäß geladen wird; beschlussfähig seid Ihr bei 5+ BRM
08.07.2024 um 10:56 Uhr
"Ihr könnt auch mit 8 BRM tagen, wenn das sich verweigernde BRM weiter ordnungsgemäß geladen wird; beschlussfähig seid Ihr bei 5+ BRM"
Das wäre der Weg des geringsten Widerstands. Zumindest besteht mangels weiterer Nachrücker kein Risiko eines Ladungsfehlers.
Parallel sollte man dem BRM mal seine Pflichten und die Rechtsfolgen einer Verletzung erörtern, vielleicht hilft's ja und man spart man sich so die restliche, oben beschriebene Prozedur.
08.07.2024 um 11:37 Uhr
Natürlich ist es möglich das BRM darauf hinzuweisen, dass es eine grobe Pflichtverletzung begeht. Natürlich kann es durch die anderen BRM dazu aufgefordert werden zurückzutreten. Ein Arbeitsgericht muss erst bemüht werden wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt. Aber ihr könnt es auch ohne Probleme so machen wie jutti1965 es vorschlägt. Offensichtlich ist das euer Wille, und es ist auch nicht illegal.
08.07.2024 um 12:11 Uhr
was noch keiner geschrieben hat:
wenn das Mitglied zurücktritt oder durch Gericht ausgeschlossen wird, müsstet ihr neu wählen!
08.07.2024 um 13:21 Uhr
"wenn das Mitglied zurücktritt oder durch Gericht ausgeschlossen wird, müsstet ihr neu wählen!"
Das hat der TE im Ausgangspost ja bereits vorweggenommen, ihm ist also durchaus bewusst, dass ein Absenken auf <9 Mitglieder Neuwahlen bedeutet. Nur der Weg dorthin war von seiner Seite nicht richtig dargestellt.
08.07.2024 um 14:45 Uhr
Oh, das habe ich dann überlesen!
08.07.2024 um 20:22 Uhr
Wenigstens einer im Gremium, dem klar ist, durch wen Gehälter gezahlt werden! Logischerweise gehen die Fahrten vor, ohne Fahrten kein Kunde, ergo keine Firma und kein BR!
Dem BR Fahrer kann zudem arbeitsrechtlich nichts passieren, außer aus dem Gremium zu fliegen, kommt sicher toll bei den Kollegen an. ;-)
08.07.2024 um 22:40 Uhr
wenn arbeit vorgeht, dann soll er sich nicht in der BR wählen lassen.
Wenn jeder so denkt, ich mache lieber meine Arbeit und kein BR ist der BR evtl. nicht beschlussfähig und das kommt dann sicher auch gut bei den Kollegen an, wenn z.B. einer BV oder Kündigung, Versetzung nicht widersprochen werden kann.
Keine Ahnung was dich reitet. Bist sicher eine AG!
08.07.2024 um 22:51 Uhr
Selbstverständlich geht echte Arbeit vor, diese schafft Werte und stellt Deinen eigentlichen Geldgeber zufrieden, nämlich den Kunden.
Ohne Kunden auch kein BR, recht logisch oder?
09.07.2024 um 10:41 Uhr
Bla, bla, bla. Kunde, Gehalt, bla, bla, bla. Fried-> Pommesbude-> Wand.
09.07.2024 um 11:30 Uhr
Fried: auch wenns sinnlos ist:
Der Gesetzgeber hat der Betriebsratsarbeit einen höheren Stellenwert eingeräumt als der normalen Arbeit. Wer bist du, dass du das anzweifelst? Bist du schlauer und besser als das Gesetz? Wenn du das nicht aktzeptierst, so mache bitte einen Banküberfall. Gesetz ist doch geschi... drauf. Wer bist du? König von Deutschland?
09.07.2024 um 11:40 Uhr
Was ich auch auf jeden Fall machen würde, den AG auf §92 BetrVG hinweisen. Ist genug Personal vorhanden dann erledigt sich das Problem vielleicht von alleine.
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