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BR Ersatzmitglied wechsel in eine andere Niederlassung was passiert?

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DarkoVanVader
Jul 2024 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich bin Ersatzmitglied im Betriebsrat unserer Hauptniederlassung, nehme regelmäßig an BR Sitzungen teil. Desweiteren bin ich in einem Ausschuß als Berater eingebunden.

Wir haben mehrere Niederlassungen in Deutschland, jede Niederlassung hat einen BR und wir haben einen Gesamtbetriebsrat.

Nun soll ich die Niederlassung wechseln. Was für eine Auswirkung hat das auf meine BR Mitgliedschaft?

Falls ich weiterhin als Berater im Ausschuß tätig bin besteht dann weiterhin der Kündigungsschutz?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

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Community-Antworten (7)

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jutti1965

04.07.2024 um 15:55 Uhr

Warum nimmst du regelmäßig an BR Sitzungen teil ? Als Nachrücker? Wegen Verhinderung eines ordentlichen BRs?

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Muschelschubser

04.07.2024 um 15:55 Uhr

In Deinem Fall klingt es so, dass Du durch die Versetzung Dein Amt verlieren würdest. Wenn Du in dieser Konstellation als BR versetzt werden sollst, dann ist nicht die Zustimmung nach §99 zu beachten, sondern in diesem besondere Fall die Zustimmung nach §103 BetrVG.

Dies gibt Betriebsräten einen besonderen Schutz, wenn sie durch die Versetzung das Amt verlieren würden.

Das heißt, im Gegensatz zum 99er kann der Betriebsrat die Versetzung ablehnen, ohne einen der abschließend genannten Gründe anführen zu müssen.

In nächster Instanz könnte dann höchstens noch das Arbeitsgericht zu dem Schluss kommen, dass die Versetzung doch gerechtfertigt war und könnte ggf. die Zustimmung ersetzen. Das hängt dann z.B. davon ab, was in Deinem AV geregelt ist und ob die Versetzung hierdurch vom Weisungsrecht gedeckt war.

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jutti1965

04.07.2024 um 15:57 Uhr

@ Muschelschubser er ist aber kein BR sondern EBR.....

M
Muschelschubser

04.07.2024 um 16:03 Uhr

@Jutti. Stimmt. So wird ein Schuh aus Deiner Frage. Während der Amtsausübung besteht Versetzungsschutz, aber eben kein Nachwirkender wie bei ordentlichen Mitgliedern.

Sorry, da war ich zu schnell...

Was die andere Frage angeht: Ladung als Sachverständiger wäre evtl. denkbar. Aber ziemlich wackelig. Denn dann dürfte er aber nur zu den relevanten Themen anwesend sein, und ohne Stimmrecht. Außerdem würde ich das mit dem AG absprechen, damit eine Freistellung gesichert ist. Denn das dürfte nicht unter die Freistellung nach dem 37er fallen.

G
GabrielBischoff

04.07.2024 um 16:30 Uhr

Mit einer Versetzung bist du nicht mehr im Betrieb und verlierst damit deine Mitgliedschaft im Betriebsrat mit dem entsprechend nachwirkenden Schutz.

Zu dem anderen Punkte - Wer hat dich denn in den Ausschuss geschickt? Wenn du das Mandat über dein Gremium erhalten hast, dann verlierst du es mit dem Verlust des Amts. Wenn der Arbeitgeber dich weiter im Gremium behalten will, kann er dich natürlich gerne weiter dafür freistellen.

NB
nicht brauchen

05.07.2024 um 10:54 Uhr

Hmm Es kommt darauf an. Wechselst du dauerhaft in die andere Niederlassung. Wer zahlt dann dein Gehalt? Ist es eine befristete Ausleihe. Da sind viele Möglichkeiten

F
Fried

05.07.2024 um 12:43 Uhr

Sein Gehalt zahlt weiterhin der Kunde, wie bisher auch.

Aus welchem Grund wechselst Du die Niederlassung? Hat das vielleicht mit der Frage des Kündigungsschutzes zu tun?

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