Guten Tag.

Meine Frage wurde teilweise (!) schon durch
https://www.betriebsratswahl.de/br-forum/26532/braucht-jeder-standort-einen-eigenen-betriebsrat
beantwortet.

Nun möchte ich dennoch etwas fragen. Zum 01.10.2018 fing ich nach 10 monatiger Arbeitslosigkeit in einer Firma zum arbeiten an, die aufgrund fehlendem Nachfolger zum 01.08.2018 an ein Familienunternehmen in München verkauft wurde. Dieses Familienunternehmen hat mehrere, rechtlich eigenständige Niederlassungen, teilweise auch verschiedene "Themen", u. a. eine xyz Beteiligungs GmbH, xyz motorsysteme gmbh, usw.

Vor 3 Wochen wurde mündlich nach meiner Bereitschaft gefragt, ob ich einem Stellenwechsel zustimmen würde. Nach obigem Link, dachte ich, heute bei der Beteiligungs GmbH Niederlassung anzurufen, und nach der Bereitschaft des dortigen Vetreters des Haupt-Betriebsrates zu fragen, im Rahmen einer Interessensvertretung an die Niederlassung zu kommen, in der ich beschäftigt bin, aber noch kein Betriebsrat ist.

Ja, irgendwo frustet das vertröstet werden auch, denn einerseits möchte ich das schon verstehen, wozu man mir sagt, man könne für mich nicht aktiv werden, andererseits ist wirklich die Frage, ob das, was unter obigem Link steht, auch für eine Firma mit mehreren rechtlich eigenständigen Niederlassungen mit eigenen Betriebsräten, in deren Verband eine Fremd-Firma integriert wurde, gilt? Der "Ratschlag" in die IG Metall einzutreten, ist hier insofern sinnbringend, dass mein Arbeitsrechtsschutz mir im Falle einer Eskalation schneller einen Art Mediator / Interessens-"Streitschlichter" (im Rahmen des Beitrages sogar kostenfrei) stellen würde, der aus Nürnberg einen längeren "Arbeitsweg" hätte, als innerhalb der "Familie". Da wundert mich eine Interessenslosigkeit von Menschen meiner Altersklassen an der Gewerkschaft wenig, wenn in brenzligen Situationen so "halbscharige" Sachen kommen.

Ich bin den Leuten in dieser Firma dankbar, aus der Arbeitslosigkeit genommen worden zu sein. Wenn im Geschäftsinteresse eine Anstellung meiner Person mehr kostet und eine "negative Prognose" einfach aufgrund fehlender Verbesserung ersichtlich ist (den Beruf, zu dem ich angestellt wurde (Werkzeugmacher (- Stanz- Umformtechnik) mit Abschluss Februar 2005 übte ich so in der Form in dieser Anstellung zum ersten Mal nach der Ausbildung aus; die 10 monatige Arbeitslosigkeit noch sehr im Kopf präsent; seit der Ausbildung 14 Jahre vergangen), bin ich insofern einfach ambivalent zur Zeit, dass ich wegen dieser Anstellung umgezogen bin und am neuen Ort nicht erneut arbeitslos werden will.

Und, da blobt schon die Frage auf, wozu wird mir dann von einem Betriebsrat aus einer anderen Niederlassung gesagt, dass er meine Interessen in den Mauern der Niederlassung von mir nicht vertreten könne, wenn ich in dieser Situation zu emotional reagieren würde?

Mit freundlichen Grüßen, S.