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GmbH. 2 Betriebsstellen, 2 BR Gremien

A
alraune
Jun 2024 bearbeitet

Hallo, wie sind eine GmbH mit 2 Betrieben die ca, 35 km auseinander liegen. Jeder Betriebsteil hat ein BR Gremium. Nun kam der Vorschlag, dass wir bei der nächsten Wahl nur noch 1 Gremium für beide Betriebsteile wählen sollten. Wäre das rechtlich überhaupt möglich? Danke schon mal im Vorraus

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Community-Antworten (7)

C
celestro

24.06.2024 um 17:05 Uhr

Das muss der WV aufgrund der Fakten beurteilen, die wir hier nicht kennen. Aber 35 km ist schon recht viel (für z.B. einen Gemeinschaftsbetrieb).

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XYZ68

25.06.2024 um 09:29 Uhr

Rechtlich möglich, vielleicht. Aber warum solltet ihr? Wer wünscht das denn?

Habt ihr übrigens einen GBR?

E
enigmathika

25.06.2024 um 09:54 Uhr

Ich habe als Wahlvorstand in einer ähnlichen Situation vor zwei Jahren einen Anwalt um Rat gefragt. Der hat mir erklärt, er könne seine Beurteilung in beide Richtungen schreiben, gemeinsamer BR oder getrennte BR. Das ist einfach eine sehr komplexe Frage. Unsere Geschäftsführung hätte auch gern nur einen BR, aus Kostengründen und weil sie dann nicht alles zweimal erzählen muss (ihre Worte). Aber hier im ländlichen Bereich sind 25 km durchaus eine Hürde.

G
GabrielBischoff

25.06.2024 um 11:29 Uhr

Ja, das wäre über §3 abbildbar. https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__3.html

Welchen Vorteil haben eure Betriebe denn davon?

A
alraune

25.06.2024 um 16:12 Uhr

Danke erst mal für die Antworten. Nach Umstrukturierungen und Personalreduzierung in beiden Betrieben, kam die Idee auf. Bevor wir über heiße Luft diskutieren, ob das sinnvoll ist, und welche Vor- oder Nachteile wir davon hätten, wollte ich Informationen zusammentragen ob das rechtlich möglich ist. Denn wenn das völlig ausgeschlossen wäre, können wir und das Diskutieren sparen. Wir haben einen GBR, der bei der nächsten Sitzung den Vorschlag mal durchsprechen darf.

X
XYZ68

25.06.2024 um 17:05 Uhr

Der GBR sollte sich bewusst sein, dass es ihn dann nicht mehr gibt.

Grundsätzlich kann es so eine Konstellation geben, aber solange in beiden Betrieben eine BR-Wahl möglich ist und sich auch wieder Kandidaten finden, würde ich es nicht tun.

Mal eben beim BR vorbeigehen, weil der Schuh drückt, sich als Gremium spontan treffen, weil der Arbeitgeber mal wieder eine Sau durchs Dorf jagt. All das wird aufwendiger, wenn die Kollegen erstmal in den anderen Betrieb fahren müssen. Für den Arbeitgeber wird es natürlich einfacher, aber das sollte nicht wirklich auschlaggebend sein.

M
Muschelschubser

26.06.2024 um 10:33 Uhr

Da man ja rechtlich in beide Richtungen argumentieren kann, würde ich es davon abhängig machen, wie die Orga aufgebaut ist.

Insbesondere in der Mitbestimmung nach §87 wäre es interessant, ob die zu treffenden Entscheidungen immer den jeweiligen Betriebsteil betreffen, oder den Gesamtbetrieb. Dann lässt sich glaube ich schon schnell entscheiden, in welcher Konstellation die BR-Arbeit am effizientesten zu erledigen wäre.

Wir haben z.B. 3 Standorte in einem Dunstkreis von 50km und Entscheidungen betreffen stets den Gesamtbetrieb. Für uns steht es außer Frage dass ein BR die zweckmäßigste Lösung ist. Die Sitzungen halten wir dann immer an der zentralsten Stelle ab, so dass jeder höchstens eine halbe Stunde zur Sitzung fährt. In Ausnahmefällen bzw. bei sehr übersichtlichen Themenplänen wird auch mal eine Sitzung über Teams abgehalten, was die GO auch so vorgibt.

Auch die BRM kommen glücklicherweise aus allen 3 Betriebsteilen, so dass jeder einen Ansprechpartner vor Ort hat. Wir betonen immer, dass jeder dem der Schuh drückt, ein BRM seiner Wahl konsultieren darf und das nicht zwingend eine Sache des BRV ist.

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