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BR Wahl schon nach kurzer Zeit wieder

P
Petra72
Jun 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

gefühlt sind wir nur am Wählen. Im April 2024 war unsere letzte BR Wahl (eigentlich 9er Gremium, es haben sich aber nur 7 aufstellen lassen). Nun hat 1 Mitglied auf Mitte Juli gekündigt, d.h. wir müssen danach wieder den Wahlvorstand bestellen und alles fängt von Neuem an. Nun meine Frage: Da es einige Zeit in Anpruch nimmt, Wählerliste usw. zu erstellen . wären wir mitten in den Sommerferien. Ist es gesetzlich erlaubt, die Wählerliste in den Ferien auszuhängen und was müsste man dann beachten? Es geht nämlich auch darum, dass wir unsere geplanten Seminare (noch nicht beschlossen) im Oktober/November gerne machen würden.

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Community-Antworten (3)

M
Muschelschubser

14.06.2024 um 13:38 Uhr

Wichtig ist gem. §2 WO, dass alle ohne großen Aufwand von der Wählerliste Kenntnis erlangen können, damit die Fristen für eventuelle Einwendungen eingehalten werden können.

Sollten Ferien z.B. dazu führen, dass der ganze Betrieb geschlossen wird, könnt Ihr das zwar terminlich so legen, aber Ihr müsstet dann geeignete elektronische Kanäle prüfen, die dann auch jeder abrufen kann.

Wenn kein Zutritt zum schwarzen Brett im Betrieb erfolgen kann, muss zwingend sichergestellt werden, dass jeder auf elektronischem Weg Einsicht in die Aushänge nehmen kann.

NB
nicht brauchen

14.06.2024 um 13:57 Uhr

Die Schulungen im Oktober/November kann man beschließen, aber halt nicht mit Namen. Wenn jetzt 2 hinfahren sollen, sollte das ja kein Problem sein. Die Wahlen sind ohne schuldhafte Verzögerung durchzuführen. Allerdings steht nirgends, dass man das so schnell als möglich durchführen muss. Wenn der Wahlzeitraum jetzt nicht länger als 3-4 Monate ist, wird keiner eine Klage führen (besser gesagt, wenn geklagt wird -> bis das behandelt wird ist der neue BR schon gewählt...)

C
celestro

15.06.2024 um 17:36 Uhr

Selbstverständlich müssen die Neuwahlen „so schnell wie möglich“ durchgeführt werden.

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