Ende der Amtszeit
Guten Morgen zusammen,
Wir müssen außerhalb der normalen Wahlzyklus den BR neuwählen, da wir (inkl. Nachrücker) unter die Mindes Anzahl von 5 Mitgliedern rutschen. Dass passiert am 01.08.2024, wenn BR Mitglied Nummer 5 in Rente geht.
Aber wann genau, also welches Datum ist das Ende der aktuellen Amtszeit des BR? Dieses wird ja für einige Fristen bei der Neuwahl benötigt, heißt es muss ein konkretes Datum her. Der 01.08.2024 kann es ja nicht sein, da der BR theoretisch dann erst einen Wahlvorstand beschließen müsste, dass würde bei der Fristenrechnung z.B. „Letzter Tag der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe“ nicht funktionieren.
Community-Antworten (18)
27.05.2024 um 09:27 Uhr
Also wenn ich das hier: https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/betriebsrat-beginn-und-ende-der-amtszeit-neuwahl/ richtig gelesen habe, endet die Amtszeit am 01.03.2025 ?! Das wäre ja auch irgendwie doof, wozu sollen dann unverzügliche Neuwahlen eingeleitet werden?
27.05.2024 um 09:30 Uhr
Guten Morgen BRot-404,
nunja, dazu gibt es sogenannte Fristenrechner im Netz ... aber ich glaube je nach Wahlverfahren habt ihr gerade ein Problem wenn ich recht überlege denn du musst spätestens 10 Wochen vor Amtsende den Wahlvorstand bestellen.
Viele Grüße Jungteichbauer
27.05.2024 um 09:45 Uhr
@Jungteichbauer Danke für deine Antwort, aber auch bei Fristenrechnern muss das Ende der Amtszeit angegeben werden und bei einem 5er BR müssen wir zwischen 51-100 MA sein. In Betrieben zwischen 5-100 MA muss das vereinfachte Wahlverfahren angewandt werden, heißt eine "normale" Bestellung des Wahlvorstand muss min. 4 Wochen vorher passieren. Ist aber nicht das Thema meiner Frage.
27.05.2024 um 09:49 Uhr
Die Amtszeit des derzeitigen BR endet, wenn der neue BR nach der Wahl seine konstituierende Sitzung beginnt. Ein konkretes Datum kann deshalb nicht genannt werden, ist aber auch unerheblich. Die Fristen die im Wahlausschreiben genannt werden müssen beziehen sich auf das festgelegte Datum der BR Wahl.
27.05.2024 um 09:50 Uhr
Erst wenn Euer BR unter die Mindestgröße fällt, also am 1.8.2024, bestellt Ihr einen Wahlvorstand. Euer BR bleibt bis zur Wahl eines neuen BR im Amt, auch mit verminderter Mitgliederzahl.
27.05.2024 um 09:55 Uhr
@seehas aber im §36 Abs. 4 WO https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__36.html steht: "...soll der letzte Tag der Stimmabgabe (nachträgliche schriftliche Stimmabgabe) eine Woche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des Betriebsrats abläuft."
Dieses Datum bezieht sich nicht auf das Datum der BR-Wahl.
27.05.2024 um 10:45 Uhr
Und laut Deinem Rechner läuft die Amtszeit am 01.03.25 ab. Mach es doch nicht komplizierter als es ist.
Ihr wählt jetzt außerordentlich… da gelten halt andere Regeln.
27.05.2024 um 11:00 Uhr
@celestro welche Regeln denn? Mir ist nicht bekannt, dass es zur Fristenberechnung, bei außerordentlichen Wahlen eigene Regeln gibt. Wenn du mir da eine Quelle nennen könntest wäre ich dir wirklich dankbar.
27.05.2024 um 11:02 Uhr
".soll der letzte Tag der Stimmabgabe (nachträgliche schriftliche Stimmabgabe) eine Woche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des Betriebsrats abläuft" Eure Amtszeit läuft aber gar nicht ab, Ihr fallt unter die Mindestgrenze. Also: Am 1.8. Wahlvorstand bestellen und die gängigen Fristenrechner vergessen!
27.05.2024 um 11:04 Uhr
@Enigmathika Danke dir. Das heißt der WV braucht sich nicht an alle Fristen in der WO halten?
27.05.2024 um 11:31 Uhr
@BRot-404 Doch, aber er muss sie selbst berechnen.
27.05.2024 um 11:35 Uhr
Nein, heißt es nicht.
Die Fristen laufen.
Ihr bestellt den Wahlvorstand, der lässt sich ggf. schulen, erstellt die Wahlausschreibung und die hier festgelegten Fristen gelten. Bei der normalen Wahl kann die Wahl frühestens 6 Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens durchgeführt werden. Beim Festlegen des Wahldatums seid ihr relativ frei: Einzige Voraussetzung: unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern, ist der Wahlvorstand zu bestellen.
27.05.2024 um 11:40 Uhr
@Enigmathika Aber das habe ich hier doch die ganze Zeit geschrieben. Die Frist zur "Letzter Tag der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe" wird wie folgt berechnet: 1 Woche vor der Ende der Amtszeit des BR (§36 Abs. 4 WO)
Eigendlich ganz einfach, aber du sagtest ja selbst, dass in diesem Fall hier keine Amstzeit vorliegt.
Wie soll das dann berechnet werden?
27.05.2024 um 11:53 Uhr
Die Amtszeit des Br endet mit Beginn der Amtszeit des neuen BR.
Wenn ihr eine Wahl, ohne schuldhaftes Verzügern, durchführt und dies nicht absichtlich in die Länge zieht, dann legt der Wahlvorstand einen Plan vor, der kurz aber nicht zu kurz ist und wählt einfach neu. Ich würde einfach mal in den Fristenrechner ein Datum eingeben, dass 2 Monate später ist. Dann schauen wann die ersten Aktionen nötig sind. Wenn das jetzt erst 4 Wochen nach Ausscheiden nötig ist, würde ich ein Enddatum 2 Wochen früher eingeben. Dann die Wahl durchführen. Der BR bleibt im Amt bis der neue BR gewählt wurde und die konstituierende Sitzung gemacht wird. (Wenn ich wieder Wahlvorstand werde, muss ich dies ab dem 01.07. auch machen...)
27.05.2024 um 12:06 Uhr
@brauchen Vielen lieben Dank! So werden wir es machen.
27.05.2024 um 15:35 Uhr
Bei der außerordentlichen Wahl des BR endet das Mandat des alten BR mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
§21 BetrVG letzter Satz
28.05.2024 um 09:50 Uhr
"Wie sollen wir das dann machen?" Ihr legt einen Wahltermin fest. Von diesem Termin aus berechnet ihr dann die Fristen gem. §3 der Wahlordnung. Die Fristenrechner zielen zwar immer auf das Ende der Amtszeit ab, die Fristen in der Wahlordnung beziehen sich aber auf den Tag der Stimmabgabe.
28.05.2024 um 12:27 Uhr
@Enigmathika
Das ist schlicht und einfach falsch, was du da schreibst!
Jetzt mal ernsthaft, hast du den § in der WO gelesen, der hier so oft genannt wird?
Zitat Enigmathika: "... die Fristen in der Wahlordnung beziehen sich aber auf den Tag der Stimmabgabe .."
Zitat Wahlordnung: " ...eine Woche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des Betriebsrats abläuft..."
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