Weitergabe von privater Adressen (Wahlvorstand/Listenvertreter)
-
Darf der Wahlvorstand postalische Adressen von Stimmberechtigten an die Listenvertreter zwecks Wahlwerbung weitergeben?
-
Welche Grundlage bietet mir das Betriebsverfassungsgesetz ?
Community-Antworten (11)
26.04.2024 um 11:55 Uhr
- na ob das mit der DSGVO im Einklang stünde? 2 keine
26.04.2024 um 12:02 Uhr
Danke titapropper für deine Antwort.
- In der DSGVO kenne ich mich nicht aus.
- Du bestätigst meine Vermutung. Ich konnte weder im Betriebsverfassungsgesetz noch in WO etwas finden.
26.04.2024 um 12:17 Uhr
Mit stellt sich die Frage wieso Listenvertreter eine Postalische Adresse haben wollen? Überlicherweise erreicht man die Kollegen und Kolleginnen über interne Kommunikationsmöglichkeiten (z.b. E-Mail, Schwarzes Brett, o.ä.). Ich habe leider auch nichts konkretes außer diesem Link gefunden: https://buse.de/blog/arbeitsrecht/betriebsratswahl-2022-grenzen-der-wahlwerbung/
Noch ein zweiter interessanter Link. Hier geht es um Chancengleichheit. Der Wahlvorstand müsste dannach allen Listen die Adressen zu Verfügung stellen: https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/anfechtung-einer-betriebsratswahl-wegen-unzulaessiger-wahlwerbung-ueber-whatsapp/
Wenn ein Berechtigtes Intersse bestehen sollte (!), dann steht dies schon im Einklang mit dem DSGVO.
26.04.2024 um 12:27 Uhr
Vielen Dank für die hilfreichen Links, UdoWoe.
Das hätte ich vielleicht im Vorfeld schreiben sollen. Die Kandidaten wollen diesmal alle Mitarbeiter mit ihrer Wahlwerbung erreichen. Bislang wurden Mitarbeiter in Mutterschutz sowie Sonderurlaub, sonstige Gründe nicht mir Wahlwerbung informiert.
Dies Prozesse sollen sich ändern.
Hat hier jemand diesbezüglich Erfahrung?
Freundliche Grüße Nicole
26.04.2024 um 12:48 Uhr
würde ich als WV nicht machen. Ich sehe keinen § der DSGVO der das zuläßt und ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO kann ich auch nicht erkennen.
26.04.2024 um 14:03 Uhr
Die DSGVO macht keinen Unterschied zwischen BR und AG gegenüber dritten. Vermutlich ist das auch so beim Wahlvorstand. Gibt nun der Wahlvorstand private Adressen an "Dritte" (die Listenvertreter) weiter, könnte der betroffene Mitarbeiter vermutlich gegen den AG wegen Datenschutz-Verstoß vorgehen, sofern er dem AG nicht erlaubt hat, dass seine Daten zwecks Wahlwerbung an dritte weitergegeben werden dürfen. Kurz gesagt: Last von so etwas die Finger und konzentriert euch auf die saubere Durchführung der Wahl.
28.04.2024 um 00:11 Uhr
Woher sollte der WV diese Adressen überhaupt haben? Aus dem System des AG´s? Damit würde er sich mEn ganz erheblich die Finger verbrennen.
29.04.2024 um 10:03 Uhr
@celestro: Der Wahlvorstand hat die Adressen der Mitarbeiter. Bei einer Briefwahl benötigt er diese Adressen. Darin sehe ich kein Problem. Zumal er ja auch alle in Elternzeit, Sabatical o.ä. Abwesenheit anschreiben muß. Wir haben sehr viele in Homeoffice bzw. Aussendienstmitarbeiter. Diese werden alle vom WV angeschrieben. Da liegt ein Berechtigtes Interesse vor und der WV hat die Adressen immer ohne Probleme erhalten.
29.04.2024 um 11:39 Uhr
"Der Wahlvorstand hat die Adressen der Mitarbeiter."
Das halte ich nicht für konform mit der DSGVO.
"Bei einer Briefwahl benötigt er diese Adressen."
Wenn ich die Briefwahlunterlagen anfordere, kann ich ihm die Adresse geben, oder er sie beim AG abrufen. Aber wieso sollte er sie "auf jeden Fall" haben?
"Da liegt ein Berechtigtes Interesse vor und der WV hat die Adressen immer ohne Probleme erhalten."
Eben ... da liegt ein berechtigtes Interesse vor ... aber eben nicht "an allen Adressen einfach so".
29.04.2024 um 11:43 Uhr
Diesmal liegst du falsch celestro. Siehe hier:
29.04.2024 um 11:47 Uhr
Danke Dir für den Link ... sehr interessant!
Verwandte Themen
Listenvertreter = Wahlvorstand
ÄlterHallo, wir haben das Problem, dass die Listenvertreter einer Liste gleichzeitig auch im Wahlvorstand sind. Jetzt haben die beiden Listenvertreter alleine ohne Hinzuziehung weiterer Mitglieder des Wahl
Listenvertreter als Sprecher
ÄlterHier Georg Ich habe ein Handbuch zur fehlerfreien Wahldurchführung und da steht unter "Listenvertreter als "Sprecher" der Wahlvorschläge" Listenvertreter oder Sprecher des Wahlvorschlages kann n
Vorschlagsliste als unheilbar abgeschmettert - Wie seht Ihr das?
ÄlterHallo zusammen, bei uns stehen demnächst BR Wahlen an, da ein BR Mitglied ausgeschieden ist und es keinen Nachrücker gab. Nun haben viele Kollegen eine eigene Liste erstellt, die gegen die alte
Information an den Listenvertreter durch Wahlvorstand nach Bekanngabe der Kandidaten zulässig?
ÄlterHallo, in unserem Betrieb ist die Wahl bereits eingeleitet. Das Wahlausschreiben wurde veröffentlich und innerhalb der Frist wurde eine gültige Vorschlagsliste abgegeben - es findet also eine Perso
Listenvertreter Losentscheid
ÄlterHallo, bei uns wurden 5 Wahlvorschläge mit jeweils einem Bewerber eingereicht. Per Losentscheid wurde die Reihenfolge der Vorschlagslisten bestimmt. Hierzu sieht die Wahlordnung vor, den Listenvertret