Erstellt am 06.02.2024 um 08:11 Uhr von Muschelschubser
Man muss eben die juristische Einordnung von der ethischen Einordnung trennen. Und ich habe den Eindruck, dass das einem renommierten Rechtswissenschaftler schwer fällt, sich von seiner akademischen Sichtweise zu trennen.
Es gibt eben Branchen mit einer sehr niedrigen Organisationsquote, insofern ist der Antritt aus Sicht der Gewerkschaften zumindest sachlich nachvollziehbar.
Es gibt aber z.T auch gute Gründe, je nach AG, warum eine eher geringe Quote gewerkschaftlich organisiert ist. Angst vor Repressalien oder sonstigen Nachteilen, finanzielle Aspekte im Niedriglohnsektor.
Zudem wird geschrieben, dass ein Eingriff mit geringer finanzieller Tragweite als vertretbar erachtet wird. Nur: bleibt es bei dieser einmaligen Bevorteilung?
Man kann nicht darauf bauen, dass sich der AG allgemeinverbindlich an diesen Boni orientiert und allen Mitarbeitenden diesen Vorteil gewährt.
Außerdem gibt es aus meiner Sicht keine halben Schwangerschaften. Entweder gibt es einen Gleichbehandlungsgrundsatz oder nicht. Auch nicht "ein bisschen" oder "unter der Voraussetzung dass...". Die Begründung, warum er bei Gewerkschaftsmitgliedschaften nicht gelte, halte ich eher für eine Deutung die auf wackeligen Beinen steht, nicht aber für einen Fakt.
Erstellt am 06.02.2024 um 08:50 Uhr von jutti1965
ich finde das vollkommen ok dass ein Boni für Gewerkschaftsmitglieder ausgehandelt werden soll. Das wird Zeit! Es hat jeder die Möglichkeit einzutreten und somit die Gemeinschaft zu stärken. Die Trittbrettfahrer sollten sich mal überlegen was sie ohne die zahlenden Mitglieder hätten. Keine Gewerkschaft und keinen Tarif usw.
Die gehen auch nicht in die Bäckerei und kaufen 100 Semmel, nehme nur 5 mit und sagen : verteilt den Rest im Ort !
Wenn ich Solidarität erwarte muss ich sie auch leben.
Erstellt am 06.02.2024 um 09:21 Uhr von mitleidenschaft
Mein Problem wäre, woher der Arbeitgeber weiß, wer ein Gewerkschaftsmitglied ist und wer nicht. Die Gewerkschaft müsste eine Liste aushändigen, oder die Mitglieder müssten sich bei der Personalabteilung vorstellen.
Muss mein Arbeitgeber wissen, dass ich Gewerkschaftsmitglied bin?
Erstellt am 06.02.2024 um 09:33 Uhr von Olav HB
Tarifverträge kommen zustande durch den Zusammenschluss der Beschäftgiten, vertreten durch ihre Gewerkschaft. Es sind die Mitglieder der Gewerkschaft die sich, solidarisch, auch einsetzen für alle Beschäftigten die es nicht für nötig halten sich zu organiseren, auch wenn sie anschließend von dem Ergebnis der Verhandlungen profitieren. Und auch wenn die meiste Tarifverträge für die beim Arbeitgeberverband angeschlossene Arbeitgeber auch für die nicht organisierte Beschäftigten umgesetzt werden, zunächst glten sie nur für die Mitglieder der Gewerkschaften (sowie sie auch zunächst auch nur für die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes gelten!).
So betrachtet finde ich es für gerechtfertigt, dass eine Sonderzahlung für die Mitglieder der Gewerkschaft vereinbart und ausgezahlt wird.
Das man hierzu bei seinem Arbeitgeber zu seine Mitgliedschaft stehen muss mag in dem einen oder anderen Betrieb ungern gesehen werden, belegt aber umsomehr die Tatsache, dass man ohne Organisation Arbeitgeber gegenüber ausgeliefert ist.
Erstellt am 06.02.2024 um 11:37 Uhr von jutti1965
Muss mein Arbeitgeber wissen, dass ich Gewerkschaftsmitglied bin?
Warum nicht? Sollten mir daraus Nachteile entstehen ist meine Gewerkschaft die erst die beim AG auf der Matte steht!
Erstellt am 06.02.2024 um 15:33 Uhr von lolium
ich habe das lange auch kritisch gesehen. Aber mittlerweile bin ich es auch leid, im Betrieb auf Werbetour für eine Gerkschaftsmitgliedschaft zu gehen.
Diese Gleichgültigkeit und das Desinteresse nervt mich. Und dann der Standardsatz: kann ich mir nicht leisten, ist zu teuer.
Um gleich im nächsten Satz zu fragen, wann es denn die nächste Entgelderhöhung gibt.
Desshalb bin ich absolut im Pro-Team.