Guten Tag,
Wir möchten in unserem Betrieb ein Betriebsrat nach dem einfachen Verfahren gründen. Wie geht der Wahlvorstand vor,wenn der Arbeitgeber ihm keine Unterlagen zu den Angestellten gibt. Kann der Wahlvorstand einfach dann weiter machen und eine Betriebsrat wählen? Oder muss der Wahlvorstand sich an ein Gericht wenden? Wenn ja an welches?
Müssen wir dann die 1. Wahlversammlung damit abschließen,das wir keine Unterlagen erhalten haben und uns rechtlichen Beistand holen?
Das Problem ist, das wir noch kein rechtlichen Beistand haben,da es noch kein Betriesrat bei uns gibt. Wir finden in Büchern und im Internet nichts dazu.