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Kündigungsfrist 6 Monate zum Halbjahresende?

J
Jürgen1833
Nov 2023 bearbeitet

Im Arbeitsvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt ab sofort 6 Monate zum Halbjahresende. Bedeutet dies, dass nur zum Ende Juni gekündigt werden kann?

1.812011

Community-Antworten (11)

I
IlkaB

20.11.2023 um 09:21 Uhr

und zum 31.12. Ob das einer juristischen Prüfung wohl standhält?

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jutti1965

20.11.2023 um 10:44 Uhr

Das geht niemals durch. Schau mal § 622 BGB

P
Pickel

20.11.2023 um 11:32 Uhr

Jutti, deine Antwort ist einfach nicht korrekt. Unterlasse es doch, hier Falschinformationen zu geben

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XYZ68

20.11.2023 um 12:14 Uhr

Solange die Frist für beide Seiten gilt, ist das rechtskonform. Wenn es nur für den Arbeitgeber gilt auch.

Und ja, man kann dann immer nur zum 30.06. oder 31.12. kündigen, bzw. gekündigt werden. Steht auch etwas zu den Kündigungsfristen im AV?

C
celestro

20.11.2023 um 12:16 Uhr

"Steht auch etwas zu den Kündigungsfristen im AV?"

Wie bitte?

"Im Arbeitsvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt ab sofort 6 Monate zum Halbjahresende."

E
enigmathika

20.11.2023 um 14:12 Uhr

Das ist aber heftig! Da muss man gut planen, wenn man einen neuen Job sucht.

X
XYZ68

20.11.2023 um 14:50 Uhr

@ Celestro

Solange da nicht auch noch der Satz steht, dass die Kündigungsfristen für beide Seiten gleich sind, muss der Arbeitgeber mit dieser Regelung bei langjährigen Mitarbeitern (über 20 Jahre Betriebszugehörigkeit) sehr aufpassen.

Und ja, die Regelung hindert sehr die eigene Kündigung. Aber auch das weiß ich dann rechtzeitig vorher. Umgekehrt kann auch der Arbeitnehmer nicht fristgerecht jederzeit gekündigt werden.

Halb-Jahres-Fristen kenne ich bei uns eigentlich nur aus der Führungsetage. 3 Monate zum Quartalsende gibt es bei uns durchaus häufiger. Dass die Kündigungsfristen nach §622 (2) BGB für beide Seiten gelten ist selbst bei unseren normalen Mitarbeitern am Band so.

T
Tagträumer_5

20.11.2023 um 15:49 Uhr

@jutti1965 ... Weshalb verbreitest Du bewußte Falschinformationen?

T
takkus

20.11.2023 um 16:24 Uhr

Ohhhh-> Nachgeplapper. Sehr Niveauvoll.....

C
celestro

20.11.2023 um 16:48 Uhr

@ xyz68

Es geht um Deine Frage ... der Eingangspost bestand quasi nur aus der Info, nach der Du gefragt hast.

K
Kehler

21.11.2023 um 10:01 Uhr

Erstellt am 20.11.2023 um 14:49 Uhr von Tagträumer_5 @jutti1965 ... Weshalb verbreitest Du bewußte Falschinformationen?

schreibt der richtige!

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