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Kein Ersatzmitglied und Berufsverbot wegen Risikoschwangerschaft erhalten

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Katha99
Okt 2023 bearbeitet

Hallo,

Bei uns besteht der Betriebsrat aus 5 Mitglieder. Auf Grund von Kündigungen haben wir keine Ersatzmitglieder mehr. Jetzt hat ein Mitglied ein Berufs-/Arbeitsverbot erhalten, wegen einer Risikoschwangerschaft. Ist damit dann auch der Betriebsrat nicht mehr Handlungsfähig? Zur Info: unsere Niederlassung besteht aus ca 90 Personen.

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Community-Antworten (4)

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Catweazle

29.10.2023 um 13:10 Uhr

Sie ist zeitweise verhindert. Also seit ihr handlungsfähig.

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Challenger

30.10.2023 um 02:25 Uhr

Zitat : Jetzt hat ein Mitglied ein Berufs-/Arbeitsverbot erhalten

Der AG kann nur ein Beschäftigungsverbot bezüglich der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung aussprechen. Die BR'tätigkeit bleibt meiner Auffassung nach davon unberührt. Das BRM ist deswegen nicht amtsunfähig, es sei denn, dass das BRM auch die BR'tätigkeit ruhen lassen will. In diesem Falle gilt das, was Catweazle geschrieben hat.

G
GabrielBischoff

30.10.2023 um 10:25 Uhr

Wie beschrieben. Die Person DARF nach wie vor an Sitzungen teilnehmen, muss aber nicht. Solange die Ladung korrekt ist, seid ihr ihr auch mit 4/5 Teilnehmer beschlussfähig.

Kritisch wird es erst, wenn die Person in irgendeiner Form aus dem Betrieb ausscheidet und das ist hier nicht gegeben.

C
celestro

30.10.2023 um 19:53 Uhr

"Der AG kann nur ein Beschäftigungsverbot bezüglich der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung aussprechen."

Kann mir schwer vorstellen, das dieses Verbot vom AG kommt (woher soll der Wissen, das es eine Risikoschwangerschaft ist?). Und daher sollte das BRM den Arzt fragen, ob die Amtsführung aus seiner Sicht "möglich" ist.

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