Erstellt am 09.10.2023 um 20:17 Uhr von EDDFBR
Hallo,
grundsätzlich ist das erstmal nicht zu beanstanden. Die erste Frage die sich mir stellt ist ob es irgendwelche Regelungen (BV, Regelungsabrede, betriebliche Übung) zum Zustand der Arbeitsplätze gibt. Z.B. hinsichtlich der Aufstellung persönlicher Dinge (Pflanzen, Fotos etc.) oder dem Aufräumzustand (viele Arbeitgeber haben mittlerweile eine "Clean Desk Policy", insbesondere bei Shared Desk Arbeitsplätzen).
Wie gesagt, solange der Arbeitgeber mit seinen Bildern nicht in die Privatsphäre der Mitarbeiter eingreift (z.B. wenn persönliche Fotos, deren Aufstellung erlaubt ist, auf diesen Bildern zu sehen sind) sehe ich hier keine Verletzung von MBR oder MA-Rechten.
Erstellt am 10.10.2023 um 07:23 Uhr von IlkaB
Die Fotos dürfen den Mitarbeiter nicht an den Pranger stellen, es darf also nicht dabei stehen, wessen AP das ist - die betreffenden Kandidaten werden ihren eigenen AP schon erkennen... Es ist ohnehin zielführender, das direkte Gespräch zu suchen und an die Einhaltung evtl. bestehender Regeln zu erinnern - wenn es diese Regeln denn überhaupt gibt.
Erstellt am 10.10.2023 um 07:58 Uhr von Tagträumer3
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Erstellt am 10.10.2023 um 08:20 Uhr von moreno
Man siehe die ersten zwei Antworten die Dritte ist wie immer von diesem Troll nicht zu beachten!
Erstellt am 10.10.2023 um 08:26 Uhr von takkus
Bin ja gespannt, wann "Tagträumer 4" hier auftaucht.
Erstellt am 10.10.2023 um 08:37 Uhr von rtjum
Naja so ganz unrecht hat "Nummer 5 lebt" ja nicht.
Mit den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln sorgsam umzugehen und den eigenen Arbeitsplatz, ob Desksharing oder nicht, aufzuräumen sehe ich als eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag.
Ob dann Fotos von unaufgeräumten Plätzen zu veröffentlichen eine Lösung eines solchen Problemes sind, das wage ich zu bezweifeln.
Alles andere haben EDDFBR und IlkaB schon gesagt.
Erstellt am 10.10.2023 um 08:37 Uhr von Dummerhund
Antwort 1und 2 treffen den Nagel auf den Kopf. Antwort 3 ist Kopflos.
Erstellt am 10.10.2023 um 09:42 Uhr von Tagträumer3
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Erstellt am 10.10.2023 um 09:55 Uhr von celestro
"Die Fotos dürfen den Mitarbeiter nicht an den Pranger stellen, es darf also nicht dabei stehen, wessen AP das ist - die betreffenden Kandidaten werden ihren eigenen AP schon erkennen..."
Anhand der Fotos kann JEDER erkennen, welcher Arbeitsplatz das ist. Von daher sehe ich das deutlich kritischer.
Erstellt am 10.10.2023 um 10:23 Uhr von IlkaB
Also bei uns sehen Schreibtische und Computer durchweg gleich aus... und wir wissen nicht, wie das bei Peternrw ist.
Erstellt am 10.10.2023 um 10:26 Uhr von celestro
"und wir wissen nicht, wie das bei Peternrw ist."
Erm ... doch?
"Fotos von unaufgeräumten Arbeitsplätze gemacht"
also wer bei solchen Fotos nicht in der Lage ist, jedweden Arbeitsplatz zu finden, der sollte sich mal ne Brille kaufen.
Erstellt am 10.10.2023 um 14:13 Uhr von Catweazle
Womit auch immer diese Fotos gemacht werden sind. Es ist auf jeden Fall ein technisches Gerät womit man das Verhalten der Mitarbeiter kontrollieren kann. Damit sollte n.m.M. der 87er ins Spiel kommen. Der Arbeitgeber wird sich wohl kaum damit herausreden können, dass ihm das Gerät nicht gehört.
Erstellt am 10.10.2023 um 19:36 Uhr von Tagträumer3
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Erstellt am 10.10.2023 um 19:53 Uhr von Dummerhund
Deskreditiert ein AN seinen AG kann er unter Umständen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wie schaut es umgekehrt aus?
Fotos machen um mit dem MA über seinen Arbeitsplatz zu reden ist das eine, aber diese Fotos Dritte zugänglich machen das andere.
Macht er diese Fotos Dritten zugänglich, sollte man schauen ob der AG sich nicht hier, inhaltlich, Richtung Üble Nachrede bewegt und oder der Persönlichkeitsrechte.
Dies kann man aber hier als Fremder nicht beurteilen da man die Gegebenheiten und Umstände nicht im geringsten kennt.
Erstellt am 10.10.2023 um 20:23 Uhr von Moreno
Da der Trollträumer wieder vergisst was Betriebsratsarbeit bedeutet sind seine Antworten nicht zu beachten! Schade, dass es in der Nervenheilanstalt jetzt auch WLAN gibt und uns solche Menschen hier nicht erspart bleiben!
Erstellt am 11.10.2023 um 04:19 Uhr von Tagträumer3
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Erstellt am 11.10.2023 um 10:27 Uhr von Muschelschubser
Der AG kann durchaus definieren, wie die AN sein Eigentum zu hinterlassen haben. Dann aber für alle. Das fällt lt. einem LAG-Urteil noch nicht einmal unter das MBR, da es nicht die betriebliche Ordnung sondern das Arbeitsverhalten der MA betrifft. Solche Regelungen können also über das Direktionsrecht abgebildet werden.
Mir fällt es in dem Zusammenhang schwer zu glauben, dass zumindest in einem halbwegs großen Unternehmen nur ein Schreibtisch unaufgeräumt sein soll. Immerhin reden wir hier nicht über dekorative Büromöbel, sondern über einen Arbeitsplatz.
Das ist aber auch nicht das Thema, denn auch wenn der AG hier grundsätzlich im Recht ist, rechtfertigt der Zweck hier m.E. nicht die Mittel.
Wenn der AG nicht in er Lage ist, allgemeine Hinweise zum Hinterlassen der Arbeitsplätze zu geben, oder Einzelfälle in einem konstruktiven, persönlichen Gespräch zu klären, dann würde ich das als Führungsschwäche bezeichnen.
In einem Punkt bin ich bei celestro:
Trotz einheitlicher Einrichtung der Arbeitsplätze hat trotzdem jeder Arbeitsplatz noch eine persönliche Note. Sei es die Einstellung von Stuhl und Bildschirm, ein persönlicher Kalender, zugelassene private Fotos oder irgendwo angebrachte Post-Its.
Daher ist es nicht zu vermeiden, dass ein solches Foto schnell den Charakter eines öffentlichen Prangers bekommt, der das Zeug dazu hat, einzelne Mitarbeiter herabzuwürdigen.
Ob wir da schon im Bereich §186 StGB unterwegs sind, müsste ein Gericht beurteilen. Letztendlich fängt ein Foto ja auch nur eine Momentaufnahme ein und kann daher nichts über eine mutmaßlich permanent andauernde Situation aussagen. Insofern geht es hier zu weit, von "Tatsachen" zu sprechen.
Saubere Führung sieht jedenfalls anders aus. Und genau darum geht es hier, unabhängig davon darf natürlich gern jeder seinen Arbeitsplatz aufgeräumt hinterlassen.