Hallo zusammen.
In einem unserer Betriebsteile sind Menschen mit Behinderung angestellt die weder lesen noch schreiben können oder nur eingeschränkt lesen können. Wir übersetzen gerade die Wahlordnung in die leichte Sprache und hatten uns überlegt zum besseren Verständnis die Aushänge der Mitarbeiter die sich für den BR aufstellen lassen mit Fotos zu versehen. Natürich mit dem schriftlichen Einverständnis der Betroffenen. Zum besseren Transfer würden wir auch gerne die Wahlzettel mit Fotos versehen. Da sind wir uns aber sehr unsicher, ob wir dies rein rechtlich machen dürfen? Hat jemand damit schon Erfahrung sammeln können?
Herzlichen Dank