Erstellt am 02.10.2023 um 11:52 Uhr von Muschelschubser
Grundsätzlich ist das nicht ausgeschlossen.
Der BR darf Sprechstunden anbieten, und der AN darf sie während der Arbeit wahrnehmen. Dies muss nicht im BR-Büro sein. Wenn betriebliche Belange eine Wegezeit des AN verhindern, kann das BRM natürlich auch an den Standort fahren.
Hierzu bedarf es aber m.E. einer Absprache mit dem AG nach §39 BetrVG.
Am sinnigsten wäre eine Vereinbarung, wie grundsätzlich mit Sprechstunden zu verfahren ist. Ist das bei Euch erfolgt?
Erstellt am 02.10.2023 um 12:14 Uhr von Jan Scheer
Eine BV zu Sprechstunden haben wir nicht. Wir bieten wöchentlich eine Sprechstunde am BR-Standort an und bis heute gab es da keine Probleme.
Die endsendeten Mitarbeiter wechseln sich alle zwei Wochen ab, so dass sie theoretisch spätestens nach zwei Wochen die Sprechstunde am BR-Standort besuchen können.
Uns (dem BR) geht es vielmehr darum, die Mitarbeiter und deren Arbeitsplatz vor Ort zu sehen. Es gibt Gerüchte, dass dort bestimmte Regeln nicht eingehalten werden.
Es besteht doch die Möglichkeit mit einer Begehung sich den Arbeitsplatz des jeweiligen Mitarbeiters hinsichtlich Informationsbeschaffung anzusehen. Ist das auch an einem anderen Standort erlaubt, an dem der BR vor Ort nicht vertreten ist, der Mitarbeiter aber durch seinen Arbeitsvertrag mit dem BR-Standort verbunden ist?
Erstellt am 02.10.2023 um 12:26 Uhr von Muschelschubser
Eine Arbeitsplatzbegehung ist ja zu diesem Zweck unumgänglich, da Ihr sonst Eurer Verpflichtung nicht nachkommen könnt, die Arbeitsplätze auf Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zu überprüfen.
Das könnt Ihr jederzeit ohne Vorankündigung tun, insofern völlig in Ordnung.
Und der BR kann ja nicht immer an jedem Standort mit einem Mitglied fest vertreten sein - je nach dem wie der Wahlausgang das hergibt. Insofern ist eine Begehung an an deren Standorten völlig unkritisch.
Erstellt am 05.10.2023 um 12:28 Uhr von Challenger
Wie weit ist denn der andere Firmenstandort von Eurem entfernt ? Es könnte sich ggf um eine Versetzung handeln. Seid Ihr nach §99 BetrVG beteiligt worden ?