Erstellt am 17.07.2023 um 13:17 Uhr von Kehler
Falsche Angeben Probezeit und Wartezeit in einer Kündigung. In wie fern falsche Angaben?
Erstellt am 17.07.2023 um 13:54 Uhr von Muschelschubser
Ablehnungsgründe findet Ihr stets in §99 BetrVG.
Wenn Ihr offensichtliche Gründe in Absatz 2 findet, habt Ihr einen Grund zur Ablehnung.
Eventuell könnte hier auch schon Absatz 1 zum tragen kommen - die Anhörung als solche.
Die Anhörung zur Kündigung ist in §102 BetrVG geregelt.
Formfehler oder inhaltliche Fehler können in dem Zusammenhang dazu führen, dass die Kündigung ihre Wirkung nicht entfaltet und die Wochenfrist gar nicht erst ausgelöst wird. Eine nachweislich nicht rechtskonform formulierte Anhörung ist unwirksam - und eine Kündigung ohne Anhörung demnach ebenso.
So könnte die theoretische Vorgehensweise sein.
Praktisch würde ich das aber unbedingt einen Fachanwalt beurteilen lassen, inwiefern die Gründe hier wirklich zum Tragen kommen. Und das unverzüglich, da ich - trotz aller vermeintlichen Fehler - die Frist für die Kündigungsschutzklage nicht riskieren würde.
Diesen Fall finde ich nämlich deutlich tückischer, als sich mal eben einen offensichtlichen Grund nach §99 BetrVG herauszusuchen.
Natürlich könnte man einfach widersprechen, z.B. aufgrund §99 Abs. 1 oder §99 Abs. 2 (1).
Man muss aber bedenken, dass der BR die Begründung ziemlich sicher darlegen muss und nicht einfach auf das Gesetz verweisen darf. Man müsste die Formfehler benennen und begründen, warum sie zu einem Ablehnungsgrund führen.
Da BRM normalerweise keine Juristen sind, würde ich mir das in diesem Fall ohne fachanwaltliche Hilfe nicht zumuten.
Erstellt am 17.07.2023 um 14:16 Uhr von RudiRadeberger
Bevor man hier sinnfreier Weise gleich anwaltliche Kosten produziert, solltet ihr euch vielleicht fragen, ob auch andere Gründe gegen die Kündigung sprechen. Sollte diese nur wegen Formfehlern abgelehnt werden, habt ihr sie in der nächsten Woche ohne Formfehler auf dem Tisch und müsst euch spätestens dann inhaltlich damit auseinandersetzen. Für einen vertrauensvollen Umgang spricht das nun auch nicht gerade.
Erstellt am 17.07.2023 um 14:22 Uhr von Muschelschubser
Das hängt natürlich vom Einzelfall ab, aber auch wie der Umgang mit der GL bisher in Sachen Kündigungen war. Das vermag ich nicht zu beurteilen.
Ich rufe bei so etwas gerne mal die Hausjuristin unserer Gewerkschaft an. Da es nicht wirklich oft vorkommt, erhalte ich i.d.R. eine erste Einschätzung, ohne dass sie gleich ein offizielles Mandat haben möchte.
Auf jeden Fall aber sollte der Betroffene selbst nicht all zu lange mit dem Rechtsbeistand warten.