Neuwahlen bei keinem BRV
Hallo,
sehe ich es richtig, wenn BRV und stellvertretender BRV zurücktreten und niemand, aus der Reihe des aktuellen BR stellt sich zur Neuwahl, muss er BR neu gewählt werden?
Vielen Dank für eure Antworten!
Viele Grüße
derLandwirt
Community-Antworten (6)
24.10.2016 um 16:57 Uhr
Hier tut's weh zu antworten. Ihr habt Euch wählen lassen als Vertreter der Arbeitnehmerschaft, seid aber nicht bereit, die Betriebsrat zu führen? Ihr habt doch Eurer Wahl zugestimmt!? Warum wollt Ihr das in Euch gesetzte Vertrauen nicht umsetzen? Das BetrVG sieht eine solche Situation nicht vor. Neuwahl erfolgt bei zu geringer Zahl der BR-Mitglieder oder Rücktritt des gesamten Betriebsrats. Ohne Vorsitzenden/Stellvertreter ist der Betriebsrat nicht handlungsfähig. Vorschlag: lasst Euch von Eurer zuständigen Gewerkschaft beraten!
24.10.2016 um 17:22 Uhr
Hallo Matze,
ich bin BRV und werde es auch bleiben! Heute hat meine Stellvertretung mir mitgeteilt, dass sie von ihrem Amt zurück treten wird. Aber natürlich nicht als BRM! Wir haben im Moment etwas "Gegenwind" im Gremium. für mich ist es total unverständlich, dass dann gleich zurückgetreten wird!
Wollte es einmal von der rechtlichen Seite wissen, was passiert, wenn alle nicht wollen.
Und mir ist auch klar das es nicht sein kann, dass die Belegschaft so lange wählt bis es allen Beteiligten passt!
Bitte entschuldige die Schmerzen! ;-)
Viele Grüße
derLandwirt
24.10.2016 um 17:58 Uhr
Dann habe ich die Ausgangslage wohl falsch eingeschätzt. BRV und Stellvertreter können natürlich jederzeit zurücktreten bzw. abgewählt und mit einfacher Mehrheit jederzeit neu gewählt werden. Der Betriebsrat bleibt aber solange im Amt bis die Zahl der Mitglieder nicht mehr reicht; auch wenn er mangels Vorsitzenden nicht handlungsfähig ist (naja, da wäre noch §23 BetrVG). Solange der BR handlungsfähig bleibt, gibt es auch keine Gründe für eine vorzeitige Neuwahl.
Wir "entschärfen" in unserem (9er) BR die Ämter, indem wir die Aufgaben - soweit es geht - auf alle BR-Mitglieder verteilen. U.a. haben wir eine Geschäftsordnung beschlossen, die Stellvertreter der Stellvertreter vorsehen etc. Da Ihr beschlussfähig seid, will ich meinen Vorschlag ändern. Beschließt eine Schulung, in der ihr Umgang miteinander besser einüben könnt.
24.10.2016 um 20:21 Uhr
Gegenwind im Gremium? Nun ja, so ist das nun mal in der Demokratie. Da muss man auch mal andere Meinungen gelten lassen. Rücktritt finde ich auch nicht das Mittel der Wahl.
24.10.2016 um 22:34 Uhr
Mir fallen in so einer Lage verschiedene Möglichkeiten ein:
- Die BRM sehen keine Möglichkeit des gemeinsamen Handelns mehr und treten in einer solchen Zahl zurück, dass der BR nicht mehr handlungsfähig ist >>> Neuwahl
- Der BR beschließt als Ganzes seinen Rücktritt >>> Neuwahl 3., und normalerweise viel besser: Die BRM sprechen sich aus und finden einen Neuanfang, evtl. mit ein paar Regeln zur gegenseitigen Kommunikation und anderem. Wenn der BR das aus eigener Kraft nicht schafft, könnte er auch für ein paar Tage mit Moderation in ein Hotel fahren und sich intensiv mit sich selbst beschäftigen. Es gibt zu diesem Fall sogar ein BAG-Urteil, dass der AG dies sofern notwendig bezahlen muss.
25.10.2016 um 12:19 Uhr
Hallo,
nochmals vielen Dank für eure Antworten! Ich wollte nur wissen, wie es rechtlich aussieht! Ich denke, den Rest bekommen wir hin.
Viele Grüße
derLandwirt
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