Erstellt am 12.10.2016 um 21:02 Uhr von ChristianPfalz
Das aktive Wahlrecht
Wer das aktive Wahlrecht besitzt, der darf bei der Betriebsratswahl seine Stimme abgeben und damit das Wahlergebnis mitbestimmen. Allerdings darf nicht jeder, der im Betrieb arbeitet, automatisch an der Wahl des neuen Betriebsrats teilnehmen. Wer aktiv wählen darf und damit im Sinne des Gesetzes wahlberechtigter Arbeitnehmer ist, ergibt sich aus § 7 Satz 1 BetrVG. Dort stehen drei Voraussetzungen, und nur wer alle drei erfüllt, darf bei der Betriebsratswahl seine Stimme abgeben.
Bei einer Betriebsratswahl sind laut § 7 Satz 1 BetrVG alle diejenigen wahlberechtigt, die ...
Arbeitnehmer sind,
dem Betrieb angehören und
das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wer ist Arbeitnehmer?
Zu den „Arbeitnehmern" zählen auch einige Personengruppen, an die man unter Umständen nicht sofort denkt. Das sind z.B. Beamte, Soldaten oder Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die durch Abordnung, Überlassung oder Zuweisung in den Betrieb eines privatrechtlich organisierten Unternehmens eingegliedert sind. Außerdem gehören zu den Arbeitnehmern z.B. auch:
Azubis (wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind)
Heimarbeiter
ABM-Kräfte
Teilzeitmitarbeiter
nebenberuflich Beschäftigte
sog. Minijobber
befristet eingestellte Arbeitnehmer (wenn sie am Wahltag noch beschäftigt sind),
Aushilfskräfte
Kranke
Arbeitnehmer im Mutterschutz bzw. in der Erziehungszeit
Nicht wahlberechtigt sind dagegen z.B. der Arbeitgeber, leitende Angestellte und echte Selbständige.
(Quelle,weiß ich nicht mehr)
Erstellt am 12.10.2016 um 21:32 Uhr von HeyeBR
Und vergesst nicht die Leiharbeiter, sofern ihr welche habt, die zählen auch mit bei der Quote.
Erstellt am 12.10.2016 um 21:39 Uhr von ChristianPfalz
http://www.soliserv.de/pdf/BR-Wahl-Waehlbarkeit.pdf
(waf-admin)
Text gekürzt
Bitte beachten Sie die Regeln des Forums
Ok! Sorry.
Erstellt am 13.10.2016 um 07:43 Uhr von Zappelmann
> (Quelle,weiß ich nicht mehr)
Na so etwas ...
Die erste Zeile bei Onkel guggel eingeben und da ist sie schon.
Erstellt am 13.10.2016 um 08:16 Uhr von ChristianPfalz
@ Detektiv Zappelmann,
ok, habe die erste Zeile bei onkel guggel eingegeben, aber daher hatte ich sie nicht, dass kann ich aus Gewissheit sagen.
Musst Dir schon etwas mehr mühe geben, wenn mich kritisieren möchtest oder mir irgendetwas vorwerfen möchtest.
Wir als BR standen auch mal ganz am Anfang und da mussten wir uns auch selbst helfen und Informationen einfahren. Und die habe ich mir eben alle gespeichert und bin nun noch im Besitz dieser Dateien.
Desto mehr freut es mich, dass ich diese Infodateien weitergeben kann und darf. Aber manche haben anscheinend ein Problem damit.(warum auch immer). Ich mutmaße mal das der Kern des Problems nicht in meiner Person steckt sondern viel mehr in der Person,die nichts anderes macht und kann,als andere zu kritisieren oder gar versuchen runterzuziehen.
Schönen Tag noch.
Euch Thomas für euren Einstieg in die BR Arbeit wünsche ich viel Erfolg und gutes gelingen