Wenn ein BRV freigestellt wird, dann darf er finanziell nicht schlechter gestellt werden.

Nun aber die Frage: das Gehalt setzt sich aus 80% Festgehalt (wird monatlich bezahlt) und 20% erfolgsabhängige Prämie (wird einmal jährlich bezahlt)

Die Prämie hängt aber an einer individuellen Vereinbarung (wird jedes Jahr neu abgeschlossen) mit verschiedenen „weichen“ Zielen (also nicht Umsatz, Ertrag, Mengen, etc) mit unterschiedlichen Gewichtungen (Bsp. Erstellung Konzept für XYZ, Projekt ABC in einem bestimmten Zeitraum zum Abschluss bringen, etc). Die „Zielerreichung“ und damit die Summe war in den letzten Jahren unterschiedlich.

Wenn der BRV freigestellt wird, wie verhält sich denn das Thema „darf nicht schlechter gestellt werden“? Wie geht man das richtig an, denn die Ziele (siehe genannte Beispiele) kann er ja gar nicht mehr erreichen/erfüllen?