Erstellt am 02.04.2023 um 14:10 Uhr von Dummerhund
§§ werden nur Nutzen bringen wenn man was Beweisen kann. Hier ist aber der Chef hat gesagt......
Erstellt am 02.04.2023 um 14:16 Uhr von JanaW
Ich kann es beweisen, deswegen bräuchte ich den Paragraphen 🙃
Erstellt am 02.04.2023 um 14:26 Uhr von Dummerhund
Schau mal hier:
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/119.html
und/oder
§23 BetrVG.
Nur die mündl. Zusage einer Stelle wird wohl nicht durchsetzbar sein, zumal hier auch Personalmangel anführt.
Ist aber von Außen her schlecht zu beurteilen.
Erstellt am 02.04.2023 um 14:47 Uhr von JanaW
Ich hab es schriftlich. Die Zusage, wie auch die Absage.
Und er hat es in einer Sitzung gesagt wo andere Kollegen es auch gehört haben und es gibt ein Protokoll dazu...
Erstellt am 02.04.2023 um 15:33 Uhr von Dummerhund
Dann entscheide selber welchen Weg du nun gehst.
Erstellt am 02.04.2023 um 19:57 Uhr von BlackForerst
Na ja, Du kannst nicht gleichzeitig im Betriebsrat sein, egal in welcher Position, und gleichzeitig leitender Angestellter
Erstellt am 02.04.2023 um 20:25 Uhr von Dummerhund
@ BlackForerst
Woher nimmst du hier die Funktion leitender Angestellter?
Erstellt am 02.04.2023 um 21:04 Uhr von JanaW
Hä?
Es geht doch nur um die Umsetzung in eine Andere Abteilung. Als ich mich beworben habe war ich nur ein ordentliches BR Mitglied, jetzt kurz vor der Versetzung wurde ich BRV und das ist jetzt mit Grund zur Absage...
Erstellt am 03.04.2023 um 05:59 Uhr von Junge
Dein Ziel ist jetzt also, dem AG den Paragraphen zu benennen und somit diese Stelle zu erhalten? Der Grund "Personalmangel" wird kurzerhand ignoriert, ich wünsche viel Spaß, insofern das die Grundlage ist, um eine neue Stelle anzutreten, wird sicherlich beim AG für Begeisterung sorgen ...
Erstellt am 03.04.2023 um 07:57 Uhr von JanaW
Warum kann man den nicht neutral auf eine Frage antworten?
Ich wollte lediglich einen Paragraphen wissen.
Was ich im anschluss damit vorhabe oder nicht könnt ihr doch nur spekulieren.
Erstellt am 03.04.2023 um 08:07 Uhr von Dummerhund
@JanaW
Als Fragesteller würde ich manch eine Antwort oder Antwortgebern keine Aufmerksamkeit schenken.
Wenn du verstehst was ich meine ;-)
Erstellt am 03.04.2023 um 08:12 Uhr von rtjum
@JanaW
BetrVG §78 aber wenn Du was machen willst lass dir von deiner Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen