Hallo zusammen,

ich bin neu in der BR Arbeit und zusätzlich gleich zum Vorsitzenden geworden.

Wir sind 5 Firmen (eigenständige GmbHs) mit 150-400 Mitarbeiten.
Alle haben einem eigenen Geschäftsführer.
3 der Geschäftsführer sind auch Prokura von 1-2 der anderen Firmen.
Alle Firmen haben einen eigenen BR.

Zusätzlich gibt es eine Firma (GmbH), in der der größte Teil der Verwaltung liegt.
Sie hat ca. 30 Mitarbeiter und keinen BR

Durch Verträge zwischen der "Verwaltung" und den 5 einzelnen Betrieben werden nahezu Entscheidungen durch die Verwaltung getroffen. Zudem gibt es für die meisten Abteilung einen weisungsbefugten (Abteilungsleiter) mit sitz in der "Verwaltungsfirma".

Greift hier Aktiengesetz §19 Wechselseitig beteiligte Unternehmen
obwohl keine Kapitalbeteiligung besteht.

Können wir einen GBR einberufen?

Vielen Dank im voraus