Wir als Wohnungsunternehemen haben eine Tochtergesellschaft mit 8 AN (Hauswarte) gegründet und wollen ertmalig einen BR wählen. Mutter- und Tochtergesellschaft haben den selben Geschäftsführer und die Tochtergesellschaft arbeitet ausschließlich für die Muttergesellschaft. Mutter- und Tochtergesellschaft haben einen Vertrag über die Durchführung von Hausbetreuungsleistungen und einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Unsere Frage:
Sind die MA der Tochtergesellschaft wahlberechtigt und wählbar?