Erstellt am 23.02.2023 um 16:44 Uhr von GabrielBischoff
Denkbar ist, dass zwei Gesellschaften hier einen gemeinsamen Betrieb führen.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/43-mitbestimmung-des-betriebsrates-c-gemeinsamer-betrieb-mehrerer-unternehmen_idesk_PI17574_HI12109953.html#:~:text=Normalerweise%20f%C3%BChrt%20ein%20Unternehmen%20einen,2%20BetrVG).
Mit wieviel Gegenwind rechnet ihr hier denn?
Erstellt am 23.02.2023 um 16:46 Uhr von GabrielBischoff
Zweite Spielart, wenn euch das um die Ohren fliegt: Zwei Betriebsräte wählen und Gesamtbetriebsrat gründen. Darauf wird der AG wohl noch weniger Bock haben.
Erstellt am 23.02.2023 um 18:32 Uhr von ganther
Tochtergesellschaft und GBR gründen? Der GBR wird nach 47 BetrVG in einem Unternehmen gegründet. Hier haben wir ja wohl 2....
Erstellt am 24.02.2023 um 14:18 Uhr von GabrielBischoff
Guter Punkt. Zumindest kommt kein Betrieb dabei raus, indem es keinen BR gibt.