Erstellt am 06.07.2016 um 08:51 Uhr von TriererBub
Das steht im BetrVG §1 In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten AN, von denen drei wählbar sind werden Betriebsräte gewählt. Wahlberechtigte sind in §7 geregelt.
Erstellt am 06.07.2016 um 08:54 Uhr von outofmemory
Es gibt für die BR-Wahl keine Mindestbeteiligung.
Wahlordnung:
https:www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvgdv1wo/gesamt.pdf
Wenn du die Bestellung des Wahlvorstandes meinst, dann gilt folgendes:
https:www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__17.html
Erstellt am 06.07.2016 um 09:12 Uhr von Zappelmann
> [...] Wahlbeteilung [...]
Eine Stimme reicht.