Wahlvorstand durch GBR
Hallo liebe Leute, hab da mal eine Frage, zu der ich nichts finden konnte. Drei Unternehmen haben mehrere Gemeinschaftsbetriebe in der Republik. Somit gibt es örtliche Betriebsräte und drei GBR.
Nun werden neue Gemeinschaftsbetriebe gegründet. Die sind natürlich erstmal ohne Betriebsrat. Zuständig für die Bestellung eines Wahlvorstandes wäre der GBR. Hier gibt es aber drei!
Wat nu?
Community-Antworten (3)
04.07.2016 um 18:04 Uhr
Mehrere Möglichkeiten:
- Ist schon klar welchem GBR die neuen Gemeinschaftsbetriebe zugehörig sein werden oder wird für diese ein vierter GBR vonnöten sein? Wenn ersteres ist natürlich der jeweils zukünftig zuständige GBR verantwortlich.
- Wenn nein wäre eigentlich der KBR zuständig. Da du diesen aber nicht erwähnt hast gehe ich davon aus das keiner existiert. Wenn dies der Fall bitte dringend Gründung nachholen. Oder wie regelt ihr Dinge die alle Gemeinschaftsbetriebe betreffen?
- Falls dies alles nicht hilft und ihr schnelle Abhilfe braucht ist bei Nichtexistenz eines KBR meiner Meinung nach der größte GBR zuständig (vertretene AN maßgebend).
Grüße Coolidge
05.07.2016 um 01:57 Uhr
Es werden neue Gemeinschaftsbetriebe gegründet? Durch Betriebsübergang?
Kannst du das näher beschreiben?
05.07.2016 um 10:25 Uhr
Es werden neue Gemeinschaftsbetriebe gegründet. Die dort neuen Stellen werden ausgeschrieben. Also kein Betriebsübergang.
Ein Konzern-BR hilft nicht weiter, da Gleichordnungskonzern. 2 GBR würden hiervon nicht erfasst. Aufgrund von dreifach Arbeitsverträgen sind alle GBR gleich groß.
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