Erstellt am 10.02.2023 um 15:53 Uhr von RudiRadeberger
Leben die beiden in einem gemeinsamen Haushalt?
Erstellt am 13.02.2023 um 09:29 Uhr von dieschi
§ 7 BetrVG
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nur Arbeitnehmer/innen im Sinne des BetrVG.
Nicht wahlberechtigt:
Leitende Angestellte besitzen eine selbstständige Einstellungs-und Entlassungsbefugnis für eine erhebliche Anzahl von Arbeitnehmern; haben eine nicht unbedeutende Generalvollmacht oder Prokura; haben wichtige Aufgaben für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens/Betriebs.
Mögliche Hilfskriterien: Zuordnung bei letzter Wahl, Jahresarbeitsentgelt, Zugehörigkeit zu einer typischen Leitungsebene.
Besondere Personengruppen:
Organmitglieder von juristischen Personen (GmbH-Geschäftsführer); vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellschaft; Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades des Arbeitgebers bei häuslicher Gemeinschaft.
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Wenn die Tochter in "häuslicher Gemeinschaft", also bei ihren Eltern wohnt, wäre das tatsächlich nicht OK.
Ist das nicht der Fall habt ihr leider Pech.
Erstellt am 16.02.2023 um 13:22 Uhr von Enigmathika
Ist die Tochter Geschäftsführerin oder was bedeutet "in der Geschäftsführung"? Wenn die Tochter "nur" leitende Angestellte ist, hat das keine Auswirkung auf das passive und aktive Wahlrecht der Mutter.