Erstellt am 10.01.2016 um 18:25 Uhr von Hartmut
Ich denke, ihr solltet das angehen und einen BR gründen. Ihr steht ja dadurch auf keinen Fall schlechter da als vorher. Aber bevor ihr das angeht, findet erst einmal heraus, ob bei euch im Betrieb alle Voraussetzungen gegeben sind zur Wahl eines neuen BR. Der Betrieb ist ja etwas anderes als der Trägerverein. Dazu kann man sich z.B. an die Gewerkschaft werden.
Erstellt am 10.01.2016 um 18:25 Uhr von nicoline
Hallo honsa,
wenn es sich um den Verein handelt, den ich vermute, werdet ihr keinen Betriebsrat gründen können, sondern allenfalls eine Mitarbeitervertretung, wenn überhaupt. Wenn man für diesen Verein arbeitet, ist man nämlich, am BAG festgestellt, kein Arbeitnehmer sondern lediglich ein Vereinsmitglied. Mein Rat: such dir einen anderen Arbeitsplatz.
Erstellt am 10.01.2016 um 19:11 Uhr von honsatogo
@honsa
ihr solltet alle kündigen und euch was vernüftiges suchen-
Erstellt am 10.01.2016 um 20:12 Uhr von moreno
Also im Gegenteil von Nicoline glaub ich das es kein Problem ist hier einen Betriebsrat zu gründen. Ein Ansprechpartner wäre hier natürlich die Gewerkschaft.
Erstellt am 10.01.2016 um 20:14 Uhr von moreno
Nachtrag: zu raten einen anderen Arbeitgeber zu suchen find ich eigentlich ziemlich daneben wenn jemand in seinem Betrieb etwasverbessern möchte und einen Betriebsrat gründen will.
Erstellt am 10.01.2016 um 21:41 Uhr von Kölner
Nicoline? Kann man in einem Verein keinen BR gründen? Wunderlich wäre das und mir nicht bekannt...
Erstellt am 11.01.2016 um 07:54 Uhr von gironimo
Der Verein ist ja nur der Träger. Ich würde mich auch an die Gewerkschaft wenden. Wahlen sind ja nun auch nicht einfach und es soll ja alles korrekt laufen.
Erstellt am 11.01.2016 um 09:10 Uhr von Gustl
Ich glaube der Arbeitgeber hat sich mit dem Nicknamen "honsatago" registriert und gibt hier einen dermaßen schrottigen Bullshit ab, das kann nicht sein.
Als wir einen BR vor 5 Jahren gründeten, hatten wir es auch nicht leicht. Aber sobald ihr einen Wahlaussuss habt, treten gewisse Gestzte in Kraft und ihr dürft weder positiv noch negativ beeinflusst werden.
Und mittlerweilen haben wir einen Tarifvertrag, der seit 3 Jahren läuft.
Also, ziet das durch, am besten mit der Gewerkschaft.
Viel erfolg und einen starken Rückrad wünsche ich.
Gruß, Gustl.
Erstellt am 13.01.2016 um 13:26 Uhr von honsa
. . . vielen dank erstmal fuer eure tipps,
besonders von user gustl.
wir wollen jetzt schauen, wie wir da weiterkommen,
denn es gibt keine gewerkschaftsmitglieder unter uns.
es gruesst monika
Erstellt am 14.01.2016 um 07:37 Uhr von Fragenmann
@ nicoline ich arbeite in einem Verein mit 400 Angestellten. Vereinsmitglied sind davon 0 ! Betriebsrat haben wir, und das seit über 30 Jahren...
Erstellt am 14.01.2016 um 08:31 Uhr von moreno
@Monika / honsa wenn Du im die Gewerkschaft rein gehst dann ist der erste Schritt gemacht ;-)
Und wir sind auch ein Verein mit ca. 300 Angestellten und natürlich einem Betriebsrat als Tendenzbetrieb hat man natürlich ein paar Einschränkungen aber diese sind ja hauptsächlich im wirtschaftlichen Bereich.
Erstellt am 14.01.2016 um 11:36 Uhr von Pjöööng
Fragenmann und moreno haben den entscheidenden Punkt in der Frage übersehen. Es geht weniger darum, ob in einem Verein ein BR gegründet werden kann, als mehr um die Frage, wer in einem Verein Arbeitnehmer ist.
Honsa hat geschrieben: " bei arbeitsvertragsabschluss wurden wir sogar genoetigt ausser dem gleichzeitig zahlendes mitgliesd des vereins zu werden."
Die Frage, ob Vereinsmitglieder Arbeitnehmer sind, wurde schon mehrfach dem BAG vorgelegt, dort aber, so weit ich das sehe, in der jüngeren Zeit nicht mehr beantwortet. So hat sich das BAG in seinem (vermutlich aktuellsten) Verfahren zu dieser Frage aus formaljuristischen Gründen keine Entscheidung getroffen (Beschluss vom 18.3.2015, 7 ABR 42/12).
Häufiger beschäftigt sich offensichtlich das LAG Düsseldorf mit dieser Frage. In seiner Entscheidung vom 27.08.2014 (Az. 7 TaBV 3/14) hat es entschieden dass Rotkreuz-Schwestern keine Arbeitnehmerinnen sind. Allerdings geht das LAG sehr detailliert darauf ein, dass keine Umgehung von Arbeitnehmerrechten vorliegt, das wäre im vorliegenden Falle also zu prüfen.
Erstellt am 14.01.2016 um 12:14 Uhr von moreno
Also erst Vereinsmitgliedschaft kündigen und dann Betriebsrat wählen? ;-)
Erstellt am 14.01.2016 um 12:16 Uhr von Pjöööng
Mit der Kündigung der Vereinsmitgliedschaft endet vermutlich auch das Beschäftigungsverhältnis...