Erstellt am 19.10.2015 um 10:33 Uhr von Widder
Das ist nichts anderes als zulässige Werbung für ihre Liste, mit Wahlbeeinflussung hat dies gar nichts zu tun.
Der WV kann und darf soetwas aus Gründen der Neutralität gar nicht in Auftrag geben.
Erstellt am 19.10.2015 um 10:38 Uhr von GardenTradd
@Widder
Es geht mir hier auch nicht darum, dass sie für ihre Liste wirbt, aber dass sie ein Schreiben an den WV gerichtet mit der Bitte um Briefwahl beilegt, finde ich persönlich geht gar nicht. Es haben auch nicht ALLE dieses Schreiben dabei gehabt. Vor allem, die Mitarbeiter kreuzen einfach Briefwahl an und begründen es nicht.
Das ist eigentlich meine Hauptfrage.
Erstellt am 19.10.2015 um 10:47 Uhr von Widder
Dann hättest du die Frage auch dementsprechend stellen müssen,da es für mich so rüber kam.
Wenn ein MA Briefwahl beantragt, braucht er dafür keine Begründung. Er will es machen, und du musst es ihm ermöglichen.
Erstellt am 19.10.2015 um 10:51 Uhr von Jakarta
Warum sollte sie das auch nicht dürfen?
Der Wahlvorstand hat sich ja gleich zu Anfang seiner Arbeit mit der Frage der Briefwahl auseinanderzusetzen. Selbst wenn die persönliche Stimmabgabe beschlossen wird, haben AN die verhindert sind, das Recht die Briefwahl zu beantragen.
Ob sie das jetzt Selbst machen oder wie hier durch die GW in Form eines ev. Vordruckes unterstützt werden, die GW hier dann als Bote auftritt, ist allein ihre Sache.
Wenn es sich aber um einen Antrag der GW auf eine generelle Briefwahl handelt, so wäre dieses nicht korrekt und würde dann durchaus eine Wahlbeeinflussung darstellen. Ich kann mir aber schwerlich vorstellen, dass eine GW so deppert ist, so etwas zu fordern und gehe daher eher von einer Unterstützungshandlung für die Kollegin aus.
Erstellt am 19.10.2015 um 10:54 Uhr von Hartmut
Weder geht es darum, was die Wahlbewerberin gut findet, noch darum, was du gut findest, sondern es ist schlicht und einfach die Wahlordnung einzuhalten. Einschlägig für die Briefwahl ist der §24 WO, sehr ausführlich hierzu der Fitting, speziell die Rn 2 zu den Voraussetzungen. Kurz gesagt, einfach ankreuzen 'Will Briefwahl!' reicht nicht, da hast du Recht, sondern es ist notwendig, dass der MA am Wahltag verhindert ist - warum auch immer. Dies muss nicht begründet werden, da hast du Unrecht, aber es muss dir bekanntgegeben werden.
Erstellt am 19.10.2015 um 11:22 Uhr von gironimo
So kurz wie der Fall geschildert ist, kann ich auch nichts falsch daran finden.
Jedenfalls keine Beeinflussung der Wahl.
Erstellt am 19.10.2015 um 12:32 Uhr von Challenger
In Ergänzung zu Hart mut:
Der Hinweis mit dem Schreiben zur Briefwahl,kann auch so verstanden werden, daß es um einen Antrag zur generellen Durchführung einer Briefwahl geht.
Vorsicht Garden. Wenn Ihr daß beschließt, ist die BR-Wahl nach §19 BetrVG ANFECHTBAR.
Nur den wahlberechtigten AN, von denen Euch bekannt sind, daß sie am Wahltag nicht im
Betrieb anwesend sind, habt Ihr die Wahlunterlagen ohne deren ausdrücklichen Verlagen
zuzusenden.
Erstellt am 19.10.2015 um 14:08 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"Nur den wahlberechtigten AN, von denen Euch bekannt sind, daß sie am Wahltag nicht im
Betrieb anwesend sind, habt Ihr die Wahlunterlagen ohne deren ausdrücklichen Verlagen
zuzusenden."
Achtung, für das unaufgeforderte Zusenden der Briefwahlunterlagen muss die Abwesenheit AUF GRUND DER EIGENART IHRES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES bestehen.
Erstellt am 19.10.2015 um 14:26 Uhr von GardenTradd
Es ist alles ziemlich kompliziert bei uns. Es ist die zweite Wahl dieses Jahr (Rücktritt des BR) und es gibt BR-Mitglieder, die die Wahl nicht möchten. Es ist so, dass im WV auch solche sitzen, die dann in der ersten Sitzung nur das BetrVG durchblättern, um zu schauen, wie wir es durchsetzen nicht wählen zu müssen. Es werden Einsprüche mit Fristen gesetzt, Mails verschickt, also alles nicht einfach. Versehentlich Mails an den Wahlvorstand an alle Mitarbeiter geschickt.
Und jetzt wird so etwas verschickt. Wir hatten Briefwahl beschlossen für Mitarbeiter in entfernten Außenstellen, für Langzeitkranke etc. Auf Antrag mit Begründung. Jetzt wird dieses Schreiben mit beigelegt - nur an einige Mitarbeiter - mit dem Antrag auf Briefwahl. Allerdins konnte nur angekreuzt werden, dass Briefwahl gewünscht - ohne dies mit Abwesenheit zu begründen.
Ich hatte letztens schon eine Frage bezüglich Einsichtnahme eines BR-Mitgliedes - hat auch o.g. verschickt - in die Wahlunterlagen hier Stützunterschriften. Hatte dies untersagt, da keine Rechtslage. Nun hat eine WV-Mitglied, steht auf der Wahvorschlagsliste - erneut intensive Einsicht in die Stützunterschriften genommen. Nun kommt vom BR-Mitglied keine Rückfrage mehr... Also wenn das nicht alles mal zum Unterdrucksetzen ist.....
Erstellt am 19.10.2015 um 15:00 Uhr von Widder
Da geht es ja wirklich drunter und drüber...
Ich kann nur hoffen, das du dann alles sauber und klar nach der Wahlordnung ablaufen lässt, weil du ja auch, je nach Ausgang mit einer Wahlanfechtung rechnen musst.
Du bist nicht zu beneiden, und die Belegschaft auch nicht.
Hoffentlich bekommt ihr nach dieser Wahl ein Handlungsfähiges und Handlungswilliges Gremium, und nicht eines das nur mit sich selbst beschäftigt ist.
Erstellt am 19.10.2015 um 15:23 Uhr von Pjöööng
Wenn alle während einer laufenden BR-Wahl angedrohten Wahlanfechtungen tatsächlich stattfänden, müssten unsere Arbeitsgerichte sicherlich aufstocken.
Aber trotzdem: Wenn so massiv quergeschossen wird, dann macht das wirklich keinen Spaß mehr. Da hilft nur noch ganz sauber zu arbeiten.
Fitting schreibt, die Beantragung der Briefwahl "sollte" eine Begründung beinhalten, den WV trifft aber keine Prüfpflicht. Deshalb: Wer beantragt, der bekommt.
Erstellt am 19.10.2015 um 16:16 Uhr von Jakarta
„Achtung, für das unaufgeforderte Zusenden der Briefwahlunterlagen muss die Abwesenheit AUF GRUND DER EIGENART IHRES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES bestehen.“
Bitte überdenke das noch einmal.
Erstellt am 19.10.2015 um 16:27 Uhr von Pjöööng
Was passt Dir denn daran nicht? Fehlen Dir die vom Betrieb weit entfernten Betriebsteile und die Kleinbetriebe für die der WV die schriftliche Stimmabgabe beschlossen hat?
Erstellt am 19.10.2015 um 17:49 Uhr von Niemand
@jakarta
wie du schreibst "für das unaufgeforderte Zusenden"
Hier geht es aber darum, dass sich eine Listenführung sorgt, dass Wähler die Wahlunterlagen nicht selbstständig anfordern können. Da ist es lobenswert, wenn da Hilfestellung geleistet wird.
Dann handelt es sich aber nicht mehr um unaufgeforderte Zusendung, da der Wähler ja die Unterlagen mit Hilfe des Formulars anfordert. Somit muss das der Wahlvorstand dann auch nicht mehr prüfen, sondern schickt einfach die Unterlagen zu , damit der Wähler problemlos wählen kann.
Erstellt am 19.10.2015 um 18:43 Uhr von Jakarta
@Niemand
Kleiner Irrtum! Ich schrieb das nicht, sondern @pjööng.
Ich habe hier lediglich um ein Überdenken, der von ihm getroffenen Aussage gebeten.
@pjöööng
„Was passt Dir denn daran nicht?“
Hier geht es weniger darum, was mir passt oder nicht, sondern eher darum, dass Du hier eine abschließende Feststellung/Zuordnung getroffen hast, die so nicht korrekt ist.
Und nein, ich meine auch nicht die abgelegenen Betriebsteile oder Kleinbetriebe, sondern jene armen Mitbürger, die nicht in Deine Kategorie der EIGENART IHRES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES passen, aber auch nicht mit hellseherischen Fähigkeiten beglückt wurden und dennoch zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sein könnten.
Und auch hier könnte es vorkommen, dass auch ein WV davon Kenntnis erlangt und dann dank deiner Abgrenzung diese dennoch ignoriert.
Erstellt am 19.10.2015 um 23:56 Uhr von Pjöööng
Zitat (Jakarta):
"... aber auch nicht mit hellseherischen Fähigkeiten beglückt wurden und dennoch zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sein könnten.
Und auch hier könnte es vorkommen, dass auch ein WV davon Kenntnis erlangt und dann dank deiner Abgrenzung diese dennoch ignoriert."
Also Wahlberechtigte die selber noch nicht wissen, dass sie zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sein werden, bei denen es aber dem Wahlvorstand schon bekannt ist?
Erstellt am 20.10.2015 um 21:17 Uhr von Jakarta
Ach Pjöööng, bis dato habe ich dich ja noch nicht in die Schublade der begriffsstutzigen verfrachtet.
Eigentlich hatte ich erwartet, dass du nicht nach dem ersten Gedanken auf Durchzug schaltest und mit dem losziehst, was dir bis dahin hierzu eingefallen ist.
Man sollte auch nicht gleich nach einem gefunden „vermeintlichen Fehler“, der aber in Wirklichkeit keiner ist, losjubeln: „Ha, jetzt habe ich ihn erwischt und kann ihm eine verplätten“, sondern gerade dann darüber Nachdenken, ob es nicht doch noch eine andere Möglichkeit geben könnte.
Kannst du dir ev. vorstellen, dass es möglich wäre, dass es in einem Betrieb MA geben könnte die aus persönlichen Gründen zum Zeitpunkt der Wahl ev. nicht im Betrieb sind oder sein können. Diesen der Wahltermin auch nicht unbedingt bekannt sein muss, einem WV aber beides?