Hallo zusammen, bräuchte bitte mal Hilfe. Unser BRV ist zurückgetreten und verlässt auch den BR auf seinen Wunsch hin. Der stellvertretende BRV möchte gerne den Vorsitz übernehmen und hat jetzt gesagt, dass er ja einfach nachrücken kann und zwar ohne Neuwahl. Das ist doch nicht korrekt, oder? Er übernimmt den Posten doch nur bis zur Neuwahl, die aber unbedingt abgehalten werden muss, oder? Kann mir bitte jemand sagen in welchem Paragraphen ich das finde? Ich bin verzweifelt. Danke für die Hilfe. Stef