Neugründung eines BR
Hallo, ich bin Angestellter in einem großen (300 Mitarbeiter) mittelständischen Unternehmen und möchte einen BR gründen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich:
- zwei weitere Kollegen finden die mit zur Betriebsversammlung einladen
- bei der Betriebsversammlung den Wahlvorstand wählen
- der Wahlvorstand organisiert die Wahl
Frage:
- Ist das soweit richtig?
- Was kommt dann?
Vielen dank schon mal vorab für eure Hilfe
Vielen Dank für die Antworten, hört sich nach einer Spannenden Zeit an.
Community-Antworten (6)
06.08.2015 um 09:51 Uhr
Im Prinzip liegst Du richtig.
Du solltest Dir vielleicht die Hilfe der Gewerkschaft zu nutzen machen. Die kennen sich in den Wahlvorschriften gut aus. Der WV muss ja Kenntnisse haben. Die kann er über Seminare erlangen oder eben durch einen Kollegen, der sich auskennt
Rechnet mit Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager!
Und - Du brauchst natürlich Kandidaten - sonst wird es peinlich.
06.08.2015 um 13:50 Uhr
Hallo Wernersen, gironimo hat Recht. Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager kann in letzter Konsequenz bedeuten, daß der Arbeitgeber mit Kündigungen um die Ecke kommt. Deshalb mein Tipp:
-
Gewerkschaftsmitglied werden.
-
Gewerkschaft fordert dann den Arbeitgeber auf, eine Betriebsversammlung anzu- beraumen, ohne das der Arbeitgeber weiß, wer von Euch dahintersteckt. Ist auf jeden Fall sicherer.
Im übrigen hast Du recht.
06.08.2015 um 14:13 Uhr
Zitat (Challenger): "Gewerkschaft fordert dann den Arbeitgeber auf, eine Betriebsversammlung anzu- beraumen,"
Ein Arbeitgeber hat gar niemals nicht eine Betriebsversammlung "anzuberaumen". Das muss in diesem Falle schon die Gewerkschaft machen.
07.08.2015 um 15:30 Uhr
Ich möchte nur ergänzen, dass du unbedingt arbeitsrechtsschutzversichert sein solltest. Empfehlen kann ich den Bund der Versicherten, es darf aber auch jede andere 'klassische' Versicherungsgesellschaft sein. (Rechtschutz bietet zwar auch die Gewerkschaft, aber damit habe ich keine so guten Erfahrungen gemacht.) Denke daran, die Wartezeit verstreichen zu lassen, bevor du aus der Deckung gehst.
10.08.2015 um 08:53 Uhr
Hallo zusammen, erst mal vielen Dank für die vielen Antworten.
Das hört sich ja alles gar nicht so verlockend an, aber dennoch werden wir das Vorhaben umsetzen.
10.08.2015 um 09:18 Uhr
Sehr gut, lasst euch nicht entmutigen und zieht das durch! Im Wesentlichen seid Ihr geschützt ab dem Zeitpunkt, in dem ihr zur BV einladet. Die Ratschläge hier bitte nur als 'begleitende Vorsichtsmaßnahme' verstehen, nicht mehr und nicht weniger.
Verwandte Themen
Frist Bestellung Wahlvorstand beim Arbeitsgericht Neugründung Betriebsrat
ÄlterKann mir jemand sagen, wie lange man zeit hat den Antrag beim Arbeitsgericht zur Bestellung eines Wahlvorstands einzureichen. Es handelt sich im eine Neugründung des Betriebsrats. Vielen dank..
Neugründung
ÄlterHallo, ich bin neu hier und hab viele Fragen. Ich arbeite in einem privaten Pflegheim mit verschied. Niederlassungen in ganz Deutschlandund, viele AN äußern den Wunsch nach einem BR - aber keiner hat
Frage zur BR Neugründung
ÄlterHallo Folgendes Szenario: Einzelhandel, Filiale mit 29 Mitarbeitern, alle wahlberechtigt. Es steht eine Neugründung des BR am Mittwoch an. Eingeladen haben 3 Kollegen und eine Sekräterin von Verdi
Vereinfachtes Wahlverfahren bei Neugründung und über 100 MA möglich?
Hallo, Wir wollen einen Betriebsrat gründen, in einem Unternehmen mit über 100 MA. Überall lese ich, dass der Wahlvorstand mit dem AG ausmacht, welches Wahlverfahren genutzt wird. Bei Neugründung gibt
Intressenvertretung für steuerberatende Berufe - Gibt es für seuerberatende Berufe eine Gewerkschaft oder eine ähnliche Intressenvertretung?
ÄlterHallo, es geht um die Neugründung eines neuen BR in einer Steuerberatungpraxis. Da ich selbst schon lange Betriebsrat bin, kann ich bei der Gründung eines BR helfen. Es ist folgende Fagen auf