@Hoppel
Zitat Hoppel:
„Man, man, man ...“
Ja, Manoman………. So langsam geht mir das hochnäsige, mittlerweile schon Mega Arrogante, aber augenscheinlich Hirnlose Gelaber seiner selbst ernannten Herrlichkeit so richtig auf den Senkel.
Zitat Hoppel:
„Erstens soll hier KEIN VERFAHREN eingleitet werden, sondern das Arbeitsgericht soll lediglich einen WV einsetzen“
Was glaubst du dreimal gequirlter eigentlich, was das ist? Ein Kaffeekränzchen oder was?
Wenn ich schon keine Ahnung habe und meine maßlos ausufernde Arroganz dazu führt, dass Denken nur noch eingeschränkt möglich ist, würde ich den Mund halten, die Finger von den Tasten lassen und einen Sofa Dompteur aufsuchen!!!!!
AUCH DIE BESTELLUNG EINES WAHLVORSTANDES DURCH DAS GERICHT IST EINE GESONDERTE FORM DES ARBEITSGERICHTLICHEN BESCHLUSSVERFAHRENS.
Auch dieses erfolgt nur auf Antrag und ist ein Verfahren in dem dann so einiges durch das Gericht zu Prüfen sein wird.
Ist das dann durch, wird durch Beschluss entschieden und nicht mal so nebenbei bei einer Tasse Kaffee und nen stükerl Kuchen.
Und wenn du das immer noch nicht begreifst oder glaubst, frage einen Richter oder lege dir besser ein anderes Hobby zu.
Mit Legosteinchen kann man zwar auch Blödsinn bauen, aber zumindest nicht soviel Quatsch erzählen.
Zitat Hoppel:
„Zweitens könnte es sein, dass jedes Mitglied des WV einzeln gewählt worden ist.“
Ja genau! Es könnte auch sein, dass sie gar nicht richtig gewählt haben, sondern nur blinde Kuh gespielt haben. Wenn ich mir diese Zahlen so anschaue, ist das gar nicht Mal so abwegig. Viel besser kann man es kaum machen, wenn man eine WV-Wahl verhindern will.
"Zitat Lawan: „Von 79 anwesenden Personen wurden 49 gültige Stimmen, 28 ungültige Stimmen und 2 Stimmen nicht abgegeben. Ich habe 41 Stimmen erhalten der Nächste 18 und dann 16.“
Zitat Hoppel:
„Drittens wird das zuständige Arbeitsgericht in der Lage sein, den Sachverhalt aufzuklären“
Wie denn bei Kaffee und Kuchen? Mal so ganz nebenbei, ohne Verfahren?
Ich kann dir sagen, was das Gericht machen wird. Es wird feststellen, dass das hier angewendete Verfahren wohl falsch war. Da aber eine Mehrheit einen WV will, siehe die 41 Stimmen bei 79 Teilnehmern, dürfen sie es nochmal probieren.
Und sollte der Richter es ihnen nicht zutrauen, wird er genau die Drei hier aufgeführten zum WV benennen.
Er könnte auch zu dem Schluss kommen, dass alles noch einmal von vorne losgehen darf, weil ev. die Einladung schon falsch war.
Zur Einladung: BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 37/91
Zu den Grundsätzen der hier anzuwendenden Wahlart und deren Gewichtung:
BAG Urt. v. 07.05.1986, Az.: 2 AZR 349/85 RN 23