Erstellt am 10.01.2008 um 09:37 Uhr von uhu
nach der BR Wahl sind in der konstituierenden Sitzung BRV und Stellv. zu wählen; der AG muß darüber informiert werden, wer diese Personen sind, da BRV oder im Falle seiner Abwesenheit sein Stellv. den BR im Rahmen der gefassten Beschlüsse gegenüber dem AG vertritt; siehe auch § 26 BetrVG
Erstellt am 10.01.2008 um 17:03 Uhr von punkt5
Auch die Belegschaft möchte sicher wissen wer BRV und Stellv sind!
Erstellt am 10.01.2008 um 17:20 Uhr von Der alte Heini
Nach der konstituierenden Sitzung des BR erhält die GL eine Mitteilung über die Zusammensetzung des BR. Gleiche Mitteilung für die Kollegen an das "Schwarze Brette" im Betrieb. Eventuell sollte gleiche Mitteilung die zuständige Gewerkschaft erhalten.