aus 2 mach 1
Hallo BR Kollegen, habe folgende Frage: wir sind ein Betrieb mit ca 130 MA. BR ist vorhanden. Wir haben auch noch einen zweiten kleineren Betrieb mit ca 30 MA dieser ist ca 100 Km entfernt, dieser hat keinen BR. Nun meine Frage die MA des kleineren Betriebes möchten gern auch einen BR können wir sie auf irgendeine Art mit vertreten oder müssen sie zwangsläufig selber einen eigenen BR Wählen?
Community-Antworten (2)
11.06.2015 um 11:28 Uhr
Sie können vor der nächsten Wahl darüber abstimmen, ob sie zu Euch gehören wollen (§ 4 BetrVG). Besser wäre natürlich, sie würden selbst ihre Interessen vertreten.
11.06.2015 um 17:16 Uhr
@ gironimo
Na, in die Glaskugel geguckt? Zunächst einmal müsste ja wohl noch geklärt werden, ob es sich überhaupt um einen Betriebsteil i.S.d. § 4 BetrVG handelt.
@ BlahaP
Egal ob Betriebsteil oder nicht. Dieser Betrieb ist
- betriebsratsfähig und
- räumlich viel zu weit von Euch entfernt, um die Interessen dieser KollegInnen sachgerecht vertreten zu können
- kann es nicht Sinn und Zweck sein, die KollegInnen auf eine etwaige Abstimmungsmöglichkeit vor der nächsten Regelwahl in 2018 zu verweisen
Drei KollegInnen sollen zur Betriebsversammlung einladen und die Wahl eines BR angehen. Ggf. ist nach deren Wahl ein GBR zu gründen!
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