seit der BR-Wahl 2014 ist die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmern in unserem Betrieb um die Hälfte gesunken. (165 Pers.)
Müssen Neuwahlen jetzt oder nach 24 Monaten, seit der letzten Wahl, erfolgen?
Betriebsverfassungsgesetz
§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1.mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist.
Das ist eine Stichtagsbetrachtung. Keinen Tag eher muss man neu wählen!