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Neuwahlen des BRs !

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DIESEL
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betriebsrat ist am 15.07.2011 gewählt worden. Die Amtszeit eines Betriebsrates beträgt 4 Jahre. Diese 4 Jahre sind ja nun verstrichen und der Wahlzeitraum für Neuwahlen ist der 01. Mai 2015 bis 31. März 2015. Wählen wir nun auch oder erst später da der Betriebsrat ja erst im Juli gegründed wurde ?

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Community-Antworten (7)

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AbisZ

08.03.2015 um 22:29 Uhr

Ihr hättet letztes schon wählen müssen die Turnusmäßige Wahl waren(sind) 2010,2014,2018 und da euer BR schon länger als ein Jahr im Amt war wäre 2014 neu Wahl gewesen.

D
DIESEL

08.03.2015 um 22:40 Uhr

Kann man dann dieses Jahr neu wählen oder muss man nun bis 2018 warten ?

A
AbisZ

08.03.2015 um 22:53 Uhr

Sofort Neuwahlen einleiten. Aber es gibt einige Problem (oder könnte es geben) alle Beschlüsse die ihr gefasst habt (seit Juni 2014) wurden von einem nicht legitimierten Betriebsrat gefasst, Betriebsratsitzungen abgehalten und und und

A
AbisZ

08.03.2015 um 23:07 Uhr

Holt euch auf jeden Fall fachmännischen Rat von der Gewerkschaft oder Anwalt da das recht kompliziert werden kann.

D
DIESEL

08.03.2015 um 23:29 Uhr

Beschlüsse wurden seit diesem Tag an nicht verfasst. Jedoch Sitzungen gehalten und Einstellungen unterschrieben. Also erstmal vor dem Arbeitgeber still schweigen und wie schon erwähnt fachmännischen Rat einholen. . .

G
gironimo

09.03.2015 um 08:30 Uhr

Du solltest § 13 Abs. 3 BetrVG lesen und dann im Zusammenhang damit § 21 BetrVG.

Also muss Euer nächster Schritt sein, den Wahlvorstand zu bestellen.

P
Pjöööng

09.03.2015 um 10:38 Uhr

Zitat (AbisZ): "Holt euch auf jeden Fall fachmännischen Rat von der Gewerkschaft oder Anwalt da das recht kompliziert werden kann."

Ich würde micg nicht darauf verlassen wollen dass der Arbeitgeber in diesem Falle tatsächlich die Anwaltskosten tragen muss. Und was soll diese Beratung denn ergeben? In diesem Unternehmen gibt es seit 31.05.2014 keinen BR mehr, die BR-Sitzungen die seither stattgfeunden haben waren rechtswidrig. Arbeitsrechtliche Konsequenzen dürften die ehemaligen BRM nicht zu befürchten haben, da der Arbeitgeber offensichtlich diesen Irrtum unterstützt hat indem er weiterhin Anträge an das erloschene Gremium gerichtet hat. Rechtlich sind die ehemaligen BRM gehindert, einen Wahlvorstand einzusetzen, also müsste eine Wahlversammlung einberufen werden. Und auf die Frage was passiert wenn die ehemaligen BRM nun einfach einen Wahlvorstand einsetzen und bis zur Wahl weiterhin BR spielen wird der Anwalt vielsagend antworten "Wo kein Kläger da kein Richter, aber Sie müssen sich bewusst sein, dass Ihr Handeln rechtswidrig ist und die gefassten Beschlüsse unwirksam. Aber auch diese Unwirksmkeit müsste erst mal jemand vom Arbeitsgericht feststellen lassen."

Zitat (DIESEL): "Beschlüsse wurden seit diesem Tag an nicht verfasst. Jedoch Sitzungen gehalten und Einstellungen unterschrieben."

Es wurden "Einstellungen unterschrieben" ohne dass dafür ein Beschluss vorlag? Der neue BR sollte als erstes Grundlagenschulungen besuchen!

Zitat (gironimo): "Also muss Euer nächster Schritt sein, den Wahlvorstand zu bestellen."

Was er rechtlich gesehen gar nicht darf. Trotzdem könnte man so tun als sei einem dieser Fehler nicht bewusst und auf diese Weise langfristig wieder auf eine rechtlich unbedenkliche Basis zurückkommen.

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