Darf der Wahlvorstand Wahlplakate der Kandidaten/Listen entfernen?
Der AG hat allen Kandidaten/Listen erlaubt ihre Wahlwerbung "in vertretbarem Maß" im Betrieb aufzuhängen. Jetzt hat der Wahlvorstand, der gleichzeitig eine egene Liste aufstellt, die Wahlwerbung entfernt.
Anzumerken sei dazu wohl noch, dass es sich um die erste BR-Wahl im Betrieb handelt und dass der Wahlaushang erst in ein paar Tagen aufgehängt wird, die Wahl also eigentlich noch garnicht gestartet hat.
Wen muss ich fragen/informieren wenn ich Wahlwerbung aufhänge und wann darf ich das?
Gruß, Jan.
Community-Antworten (7)
18.02.2015 um 12:17 Uhr
Der Wahlvorstand hat sich neutral zu verhalten.
Bestenfalls könnte der AG etwas dagegen haben, wenn Werbung gemacht wird, obwohl noch gar keine Wahl stattfindet (ausgeschrieben).
Bei der ersten Wahl ist immer etwas Vorsicht angezeigt. Ich würde erst dann mit der Werbung beginnen, wenn Du Deinen Wahlvorschlag eingereicht hast.
18.02.2015 um 12:26 Uhr
Danke schonmal dafür.
Es ging auch nur teilweise um Wahlwerbung. Ein anderer Teil des Aushangs war der "Aufruf" zur Personenwahl. Es gibt bei uns viel zu viele einzelne Listen, was bei vielen verschiedenen Schichten und Arbeitsbereichen fast unvermeidbar ist.
Mit dem Aushang wollte ich die einzelnen Listen dazu aufrufen sich zu einher Personenwahl zusammen zu schliessen. Und das sollte halt schon so zeitig wie möglich geklärt werden, daher der "Frühstart".
18.02.2015 um 13:46 Uhr
Wen muss ich fragen/informieren ... Gar keinen, denn ...
Der AG hat allen Kandidaten/Listen erlaubt ... Und damit ist doch alles geregelt. Und der Wahlvorstand hat in dieser Frage auch nichts mitzureden.
18.02.2015 um 15:28 Uhr
@benderbender
dein Ansinnen und Aufruf an deine Kollegen sich zur "Personenwahl" zusammen zu schließen ist mit Sicherheit gut gemeint, aber wenn jemand ganz schlau ist, dann wartet er bis zum letztmöglichen Zeitpunkt der Abgabe der "Liste", sammelt davor schon für sich die benötigten Stützunterschriften und erreicht somit automatisch eine Listenwahl und die Befürworter der Personenwahl stehen auf einmal im Regen. Und da ja nach deinen Angaben der Wahlvorstand eh schon eine "eigene Liste" ins Rennen schicken will wird dann dein "Personenwahlzusammenschluss" automatisch zur Liste und die Kollegen können nur noch zwischen den beiden Listen und nicht mehr "Personen" einzeln wählen.
Gruß Galaxy
18.02.2015 um 17:02 Uhr
Dass ab 2 Listen automatisch Schluss ist mit der Personenwahl ist schon klar, aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Wenn ich bereit bin meine individuelle Liste zu "opfern", dann könnten die anderen Listenvertreter das ja auch.
Aber das Problem mit dem Boykott der Personenwahl durch eine "hemliche" Liste ist natürlich richtig und dagegen scheint es wohl auch Patentrezept zu geben.
18.02.2015 um 17:05 Uhr
und dagegen scheint es wohl auch Patentrezept zu geben. Da fehlt hoffentlich das Wörtchen "kein" ... ;))
18.02.2015 um 19:15 Uhr
... hier wird mit NULL relevanten Informationen mal wieder geantwortet was das Zeug hält ...
Je nach Betriebsgröße kann es vollkommen schnurzpiepegal sein, wieviele Wahlvorschläge eingereicht werden ... es wird trotzdem eine Mehrheitswahl!
Um wieviel wahlberechtigte AN geht´s denn wohl??
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