Wichtige Frage zur BR-Wahl
Guten Abend,
zwar hatten wir vor kurzem erst gewählt (und ich bin neu) aber weil ein Mitglied aus dem Betrieb ausscheidet, müssen wir nun neu wählen. Wir haben leider die Situation, dass wir eigentlich ein 5-er Gremium sein könnten, es sich aber nur noch 1 oder 2 zur Wahl stellen werden (also ich plus maximal 1).
Meine Frage ist nun einerseits, ob der Betriebsrat überhaupt in diesem Fall existieren darf bzw. kann, wenn das Gremium aus weniger besteht, als die Größe des Betriebes es eigentlich zulässt?
Und daran anschließend (falls die obige Frage mit JA beantwortet werden kann): Ist der BR überhaupt noch beschlussfähig, wenn er aus 2 Personen besteht, einer von beiden aber krank bzw. im Urlaub ist und deswegen nicht an einer Sitzung teilnehmen kann? Und wie wäre es wenn ich als einziges BR Mitglied in den Urlaub fahre oder krank bin?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Community-Antworten (5)
02.02.2015 um 09:58 Uhr
Ist der BR überhaupt noch beschlussfähig, wenn er aus 2 Personen besteht, ... Ausnahmen von der festgelegten BR-Größe sind im §11 geregelt. Sollten sich nicht genügend Kandidaten finden, dann geht der WVS auf die nächst niedrige Größe zurück. In eurem Fall: 3 BR. 2 BRM als Gremium gibt es nicht, es ist eine ungerade Anzahl zu wählen.
02.02.2015 um 11:23 Uhr
Wenn sich weniger als drei finden, muss der WV erkennen, dass es ein 1er-BR werden wird. Der zweite Kandidat wäre dann Ersatzmann/frau.
Aber wer weiß - vielleicht könnt Ihr doch noch den einen oder anderen überzeugen
02.02.2015 um 15:36 Uhr
Wie viele Arbeitnehmer seid ihr?
02.02.2015 um 15:49 Uhr
Hallo, Es sind 54 AN, wir haben also eigentlich Anspruch auf ein 5er Gremium... Danke schon einmal für dir hilfreichen Antworten :) Wie sieht es denn mit der Beschlussfähigkeit aus, wenn aufgrund von Krankheit oder Urlaub nur weniger als die erforderliche Mehrheit an der Sitzung teilnimmt? Dürfen diese Personen auch per Telefon mitbestimmen oder können dann keine Beschlüsse gefasst werden? Danke und Gruß
02.02.2015 um 15:59 Uhr
Beschlüsse im Rundumverfahren sind nicht zulässig. Ihr müßt schon Körperlich anwesend sein. Keine Mehrheit, keine Beschlußfähigkeit
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