Faslche Eintragung in Urlaubantrag
Hallo,
Bei meinem jetzigen Arbeitsgeber habe ich 21,6 Urlaubstage für eine Teilzeit Stelle (32 Stunden). Jetzt habe ich gekündigt und habe 11 Monate da gearbeitet. Bis November habe ich 12 Urlaubstage gebraucht. Das heißt: 21,6/12*11-12 = 7,8 = 8 Rest-Urlaubstage
Leider ist mir ein Fehler unterlaufen und ich habe seit Januar 21,06 anstatt 21,6 Urlaubanspruch im Urlaubantrag getragen. Deswegen bleiben mir jetzt nur 21,06/12*11-12 = 7,3 Tage. Habe ich Anspruch auf eine Korrektur? Gibt es Gesetz dafür dass man das auch nachträglich korrigieren kann?
Vielen Dank für die Hilfe, Tran
Community-Antworten (2)
03.11.2022 um 20:04 Uhr
GRundsätzlich hast du immer Anspruch auf die korrekte Behandlung. Durch einen fehlerhaften Eintrag verzichtet man nicht auf irgendetwas.
Wenn Urlaub nicht mehr genommen werden kann muss er ausbezahlt werden.
03.11.2022 um 20:11 Uhr
Richtig. Der rechtliche Anspruch geht ja nicht dadurch verlustigt das man eine persönlich unkorrekte Angabe macht.
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