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Frage zur Schriftlichen Stimmabgabe Betriebsratswahl

S
schwarzeZebra
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Miteinander,

ich habe folgende Frage kann ein Mitarbeiter die Betriebsratswahl schriftlich durchführen per Briefwahl weil er an dem Tag der Wahl einfach seinen freien Tag hat und nicht dafür extra in die Firma kommen möchte. Unser Wahlvorstand hat heute bei drei Info Veranstaltungen behauptet nur bei Krankheit, im Mutterschutz oder Betriebsbedingter Abwesenheit sei dies möglich, dagegen wg. dem freien Tag nicht!

Ich sehe in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes im Abschnitt Drei § 24 § 24 Voraussetzungen

(1) Wahlberechtigten, die im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, hat der Wahlvorstand auf ihr Verlangen...

nur diesen Satz. Ich würde denken das dies auch Freie Tage einschließt

mit freundlichen Grüßen aus Berlin

1.61002

Community-Antworten (2)

W
wissbegierig

25.11.2014 um 07:35 Uhr

Hallo schwarzeZebra,

aber klar kann der MA Briefwahl beantragen. Voraussetzung für die schriftliche Stimmabgabe ist eine Verhinderung an der persönlichen Stimmabgabe wegen Abwesenheit von dem Betrieb, für den der BR zu wählen ist. Auf welchen Gründen die Abwesenheit beruht ist ohne Bedeutung. Es können betriebliche Gründe sein (z.B. Geschäftsreise oder Montagearbeit) oder persönliche (z.B. Urlaub, Arbeitsbefreiung, Krankheit).

D
Dezibel

25.11.2014 um 09:37 Uhr

Die o. g. Gründe treffen zu, damit der Wahlvorstand von sich aus den Wählern die Briefwahlunterlagen zuschickt. Das muss er einfach tun. Jeder andere Wähler muss, wenn er Briefwahl möchte selbst die Unterlagen anfordern. Begründen muss er das nicht.

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