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Frist zu Wahl des Wahlvorstandes

M
mifione
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen mal Ne Frage wenn ich zu Wahl des wahlvorstandes einlade muss ich eine Frist beachten ? Langt es wenn ich die bekannt machung 1 Tag vorher ans schwarze Brett hänge ? Oder muss ich es an mehreren orten aufhängen ?

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Community-Antworten (5)

C
Castaneda

28.10.2014 um 21:19 Uhr

M.E. wird der Wahlvorstand nicht gewählt sondern ernannt.

M
mifione

28.10.2014 um 21:46 Uhr

Noch ein Update wir sind betriebsratslos heißt meines Wissens muss der wahlvorstand gewählt werden oder

G
gironimo

28.10.2014 um 22:25 Uhr

Drei Tage sollte die Einladung schon aushängen. Ihr solltet dabei im Auge haben, dass möglichst alle AN von der Einladung Kenntnis erhalten. Wenn also nicht alle am schwarzen Brett vorbei kommen und es weitere Stellen zum Aushängen gibt, hängt auch dort eine Einladung hin.

M
mifione

28.10.2014 um 22:36 Uhr

Aber es gibt kein zwang das die Einladung eine bestimmte Zeit hängen muss ? U

D
Dezibel

28.10.2014 um 22:57 Uhr

Der Zwang wird euch durch euren Tagesablauf auferlegt. Geronimo hat es doch deutlich gesagt. JEDER muss davon Kenntnis nehmen können.

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