betriebsratswahl.deSeminare

Anfahrt zur Wahl

T
TimoS
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum, Unser Kollege hatte am Tag seiner Wahl eim Arbeitszeitverkurzungstag. Fuhr aber trotzdem zur wahl. Ist die anfahrt dann als arbeitszeit zu bezahlen? Hat da jemand vielleicht eine Idee und kann mir bei Frage helfen? Danke Euer timo

1.62501

Community-Antworten (1)

G
gironimo

16.06.2014 um 16:35 Uhr

Hätte er nicht auch Briefwahl machen können?

Ich hätte da meine Bedenken, die Fahrzeit als Arbeitszeit zu werten.

Ihre Antwort