Anfahrt zur Wahl
Hallo liebes Forum, Unser Kollege hatte am Tag seiner Wahl eim Arbeitszeitverkurzungstag. Fuhr aber trotzdem zur wahl. Ist die anfahrt dann als arbeitszeit zu bezahlen? Hat da jemand vielleicht eine Idee und kann mir bei Frage helfen? Danke Euer timo
Community-Antworten (1)
16.06.2014 um 16:35 Uhr
Hätte er nicht auch Briefwahl machen können?
Ich hätte da meine Bedenken, die Fahrzeit als Arbeitszeit zu werten.
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