Ersatzmitglied
Der Wahl folgt ja bekanntlich die Konstituierende Sitzung des Betriebsrats entsprechend der gültigen Regeln. Wie muss vorgegangen werden wenn sich zu diesem Zeitpunkt ein oder mehrere gewählte BR-Mitglieder im Urlaub befinden? Können bzw. müssen dann schon Ersatzmitglieder eingeladen werden, oder müssen zur Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter die ordentlichen Mitglieder erscheinen? Muss das Gremium hierzu vollständig sein oder reicht die Mehrheit?
Community-Antworten (1)
09.05.2014 um 21:10 Uhr
Es müssen Ersatzmitglieder geladen werden, wenn BR-Mitglieder tatsächlich verhindert sind (z.B. Urlaub). Maßgeblich ist nur die korrekte Ladung und die Beschlussfähigkeit.
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Anfrage bezüglich Ersatzmitglied
ÄlterHallo zusammen, ich hätte eine Frage bezüglich eines Ersatzmitglied/Vollwertiges BR Mitglied Ausgangslage: Wir haben ein 15er Gremium und hatten bei der Wahl vier Wahllisten. Ein ehemaliges "Vollm
Ersatzmitglied steht nicht als Nachrücker zur Verfügung
ÄlterHallo zusammen, wegen Altersteilzeit scheidet bei uns ein BR-Mitglied aus. Das an erster Stelle stehende Ersatzmitglied hat erklärt, dass es nicht als Nachrücker zur Verfügung steht. Fragen hierzu: 1
Ersatzmitglied im Wahlvorstand - wann ist welches Ersatzmitglied zu laden?
ÄlterZu einer Sitzung des Wahlvorstandes soll für einen Kollegen, der im Urlaub ist, ein Ersatzmitglied eingeladen werden. Dieses Ersatzmitglied kann aber aus Arbeits-Gründen den Termin nicht wahrnehmen.
Bestimmung von Ersatzmitgliedern statt Losverfahren?
ÄlterHallo Ihr, darf ein/e Gesamtbetriebsratsvorsitzende/r das Ersatzmitglied (zwei Personen gleiche Stimmenanzahl) bestimmen? Wenn ja, wo steht das? Wenn nein, was können wir tun? Zum Hintergrund: W