Erstellt am 17.04.2014 um 10:22 Uhr von Oblatixx
Wenn sie zum Wahlzeitpunkt nicht im Betrieb sind (sein können), dann sind sie definitiv als dienstlich verhindert anzusehen und somit Briefwähler.
> oder nehmen sie am Wahltag an der Wahl im Betrieb teil?
Wie denn, wenn sie in der Berufsschule sind, aber das können sie ja immer noch, wenn dafür Zeit ist.