Erstellt am 08.04.2014 um 11:55 Uhr von Oblatixx
Mit seiner Unterschrift erklärt er sein Einverständnis zur Kandidatur.
Erstellt am 08.04.2014 um 12:51 Uhr von martinez
Hi zetti,
Vorschlagsliste sagt ja schon alles..
dies ist eine Liste wo man Leute Vorschlagen kann.
Beispiel:
Ich schlag dich vor für den Betriebsrat.
Jetzt muss der Wahlvorstand dich erstmal fragen ob du dies annimmst und auch kandidieren willst, dafür musst du diesen Vorschlag mit deiner Unterschrift bestätigen..
Vorgeschlagen kann jeder werden, aber man muss dieses ja nicht annehmen wenn man nicht möchte. darum musst du den Vorschlag über dich selbst bestätigen..
Erst dann kann der Wahlvorstand die offizielle Liste mit den Kandidaten erstellen, wo dann am Tag der Wahl auf dem Stimmzettel stehen und gewählt werden können.
hoffe dies war verständlich dargestellt :)
Gruß
Erstellt am 08.04.2014 um 12:56 Uhr von sachsenwilli
"Jetzt muss der Wahlvorstand dich erstmal fragen ob du dies annimmst und auch kandidieren willst,.."
Das ist nicht die Aufgabe des Wahlvorstandes!!! Jeder, der einen anderen vorschlägt, sollte auch dessen Einverständnis abfragen.
Erstellt am 08.04.2014 um 13:04 Uhr von zetti
Hallo zusammen,
habt vielen Dank für Eure Hilfe....
Erstellt am 08.04.2014 um 13:07 Uhr von martinez
man kann sich auch versteifen bei der Wahl und den Gesetzen sachsenwilli :)
Wie wenn in euern Betrieben sich jeder mit der Wahlordnung auskennt und alles..
für das ist der WV da, die Leute auch zu Unterstützen und aufklären usw...
aber egal...
Bitte zetti
Erstellt am 09.04.2014 um 08:56 Uhr von Oblatixx
> für das ist der WV da, die Leute auch zu Unterstützen und aufklären usw...
Das meinst Du aber jetzt nicht ernst.