Erstellt am 04.04.2014 um 08:05 Uhr von Rapper
Eines geht bloß. Entweder Briefwahl oder die Stimmabgabe im Wahllokal.
Beides ist nicht möglich :-)
Erstellt am 04.04.2014 um 08:44 Uhr von gironimo
Ich denke, das persönliche wählen im Wahllokal ist so lange möglich, wie die Briefwahlunterlagen noch nicht bearbeitet werden.
Der Wahlvorstand hat das dann entsprechend zu vermerken und den Umschlag herauszusuchen (es steht ja der Absender drauf).
Erstellt am 04.04.2014 um 09:32 Uhr von Lexipedia
Also natürlich hat die persönliche Wahl vorrang. Aber nicht MÜNDLICH! Die ist schriftlich!
Die Briefwahlumschläge müssen separat gesammelt und gelagert werden bis nach der Wahl. Solange kannst du dir das nochmals überlegen! Bevor du den Stimmzettelumschlag einwerfen darfst muss der Wahlvorstand deinen Rückumschlag mit den Wahlunterlagen aushändigen! Du musst ihn vor den Augen des Wahlvorstandes zerreisen und somit die erste Stimme ungültig machen. Die Papierschnipsel nimmst du mit. Die neue Stimmer wirfst du in die Wahlurne.
Erstellt am 04.04.2014 um 10:40 Uhr von Wähler
Das ist quatsch mit dem Aushändigen der Briefwahlunterlagen.
Du gibst Deine Stimme ab, wirst bei Stimmabgabe in der Wählerliste abgehakt.
Wenn nach der Wahl die Briefwahlunterlagen geöffnet werden, stellt der WV fest, dass Du bereits Deine Stimme persönlich abgegeben hast und vernichtet Deine Briefwahlunterlagen ebenso wie er zu spät eingehende Unterlagen vernichtet.
Erstellt am 04.04.2014 um 10:58 Uhr von Pjöööng
Es gibt auch durchaus ernst zu nehmende Kommentare, die eine Urnenwahl ausschließen, wenn bereits von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht wurde. Wichtig ist, dass man eine einheitliche Linie fährt. Vorteilhaft ist es, diese Problematik zuvor im WV zu besprechen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Lexipedias "musst"s sind jedenfalls keineswegs zwingend und ich würde als WV einen eingegangenen Freiumschlag in keinem Falle wieder aushändigen.