Erstellt am 01.04.2014 um 14:43 Uhr von sachsenwilli
4 freigestellte BR-Mitglieder heißt 1501 bis 2000 AN, also ein 17-er BR?
Es geht auch nicht um die BR-Wahl selbst, sondern eben um die Freistellungen? (Bei der BR-Wahl selbst wäre eine Listenverbindung unzulässig.)
Der BR entscheidet, welche Mitglieder freigestellt werden. Es wird dort nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 38 BetrVG) gewählt. Und da anscheinend mehrere Vorschläge gemacht wurden, wird nach d'Hondt ausgewertet. Natürlich können sich Vertreter mehrerer Listen, die zur BR-Wahl angetreten sind, im BR auf einen Wahlvorschlag einigen.
Erstellt am 01.04.2014 um 15:52 Uhr von gironimo
so ist es. Bei den Wahlvorschlägen zur Freistellung ist die Listenzugehörigkeit unwichtig. Da geht es nur noch um Betriebsratsmitglieder.
Erstellt am 29.01.2018 um 16:44 Uhr von Mondenkind
Erstellt am 29.01.2018 um 16:49 Uhr von Mondenkind
Gibt es irgendwelche Belege für die Antworten (Kommentar, Urteil, Richtlinie...) ?
Ich dachte bisher, dass verschiedene Wahlvorschläge ihre Stimmen bei der Wahl des Betriebsausschusses zusammenlegen können, nicht bei den Freistellungen. Ich meine zusammenlegen so, dass die betreffenden Listen einen gemeinsamen Anspruch nach d'Hondt haben.